Schuldenregulierungsverf. wurde mangels Kosten aufgehoben

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Schutzengerl
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Schuldenregulierungsverf. wurde mangels Kosten aufgehoben

Beitrag von Schutzengerl » 23.04.2009, 06:34

Hallo alle zusammen ;-)

Was bedeutet es, wenn das Schuldenregulierungsverfahren mangels Kosten aufgehoben wurde?

Ist die abgegebene Verpflichtungserklärung zur Zahlung eines vereinbarten Geldbetrages eines Dritten nun auch nichtig bzw. kann diese zur neuerlichen Eröffnung des Konkurses nochmals herangezogen werden`?

Vielleicht könnt ihr mir ja dies beantworten....

Vielen lieben Dank schon mal im Voraus.



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