Hi Community!
Habe bei meinem Auto die Blinker auf Standlicht programmiert (leuchten dauerhaft) zusammen mit dem abblendlicht allerdings nur mit 30%...
Das haben ja bereits auch neue Modelle wie BMW, Volvo...
Diese hab ich ca. seit einem jahr programmiert vor ca. 2 wochen wurde das von einem polizisten beanstandet.
Meine Frage darf ich das gesetzlich auch? ja/nein? bitte einen verweis auf das gesetz (http://www.ris2.bka.gv.at)
grüße
Blinker auf Standlicht KFG Suche nach gesetz
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Begrenzungslicht
§ 14 KFG
(3) Kraftwagen müssen vorne mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, mit denen weißes Licht ausgestrahlt und dadurch anderen Straßenbenützern das Fahrzeug erkennbar gemacht und das richtige Abschätzen seiner Breite ermöglicht werden kann (Begrenzungslicht); mit ihnen darf jedoch gelbes Licht ausgestrahlt werden können, wenn sie mit Scheinerfern eine gemeinsame Lichtaustrittsfläche haben, mit denen gelbes Licht ausgestrahlt werden kann. Die Begrenzungsleuchten müssen symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges angebracht sein. Begrenzungsleuchten müssen Licht ausstrahlen, wenn die im Abs. 1 angeführten Scheinwerfer oder Nebelscheinwerfer Licht ausstrahlen.
Nachdem Scheinwerfer heutzutage weißes Licht ausstrahlen (gelbes Licht sieht man nur mehr bei alten, französischen Automobilen - und ist auch nur mehr für diese alten Fahrzeuge zulässig!) muß auch das Begrenzungslicht weißes Licht ausstrahlen. Weiters braucht jede Beleuchtungseinrichtung ein entsprechendes E oder e Prüfzeichen und muß den Montagevorschriften entsprechen. Ihr "umprogrammierter" Blinker hat sicher nur amerikanische Prüfzeichen für die Begrenzungslichtfunktion, da am amerikanischen Markt gelbes Begrenzungslicht (integriert im Blinker - meist mit 2-Fadenlampe) vorgeschrieben ist.
Das aktivieren der Abblendlichtfunktion ihres Blinkers ist daher tatsächlich unzulässig.
lg.
Ing. Martin Freitag (SV)
(3) Kraftwagen müssen vorne mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, mit denen weißes Licht ausgestrahlt und dadurch anderen Straßenbenützern das Fahrzeug erkennbar gemacht und das richtige Abschätzen seiner Breite ermöglicht werden kann (Begrenzungslicht); mit ihnen darf jedoch gelbes Licht ausgestrahlt werden können, wenn sie mit Scheinerfern eine gemeinsame Lichtaustrittsfläche haben, mit denen gelbes Licht ausgestrahlt werden kann. Die Begrenzungsleuchten müssen symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges angebracht sein. Begrenzungsleuchten müssen Licht ausstrahlen, wenn die im Abs. 1 angeführten Scheinwerfer oder Nebelscheinwerfer Licht ausstrahlen.
Nachdem Scheinwerfer heutzutage weißes Licht ausstrahlen (gelbes Licht sieht man nur mehr bei alten, französischen Automobilen - und ist auch nur mehr für diese alten Fahrzeuge zulässig!) muß auch das Begrenzungslicht weißes Licht ausstrahlen. Weiters braucht jede Beleuchtungseinrichtung ein entsprechendes E oder e Prüfzeichen und muß den Montagevorschriften entsprechen. Ihr "umprogrammierter" Blinker hat sicher nur amerikanische Prüfzeichen für die Begrenzungslichtfunktion, da am amerikanischen Markt gelbes Begrenzungslicht (integriert im Blinker - meist mit 2-Fadenlampe) vorgeschrieben ist.
Das aktivieren der Abblendlichtfunktion ihres Blinkers ist daher tatsächlich unzulässig.
lg.
Ing. Martin Freitag (SV)
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