Strafverfügung wegen Moped

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_AERO_
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Strafverfügung wegen Moped

Beitrag von _AERO_ » 09.01.2009, 17:24

hi

Ich habe heute ne Strafverfügung erhalten!
Wurde am 2.11.08 von der Zivil-Polizei mit meinem Moped kontrolliert!
Ich muss nun 115euro zahlen was ich aber nicht kann da ich noch keine Lehrstelle habe (bin 15) und hab somit auch kein Einkommen.


Zur Info habe das Moped vom Vorbesitzer so übernommen und der meinte alles würde passen!

Folgende Taten soll ich begangen haben:

1.Sie haben als Lenker während der Fahrt den Zulassungsschein nicht nicht mitgeführt. = 15euro oder Ersatzfreiheitsstrafe: 6 Stunden
(kann ich verstehen Zulassungschein lag zuhause zum trocknen)

2.Sie haben als Lenker. obwohl es ihnen zumutbar war, vor der Antritt der Fahrt nicht davon überzeugt dass das von ihnen verwendete fahrzeug den vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspricht da festegestellt wurde dass das betroffene Fahrzeug nicht mit einem geeigneten Rückblickspiegel ausgerüstet war,obwohl einspurige Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h mit mindestens einem geeigneten entsprechend großen Rückblickspiegel ausgerüstet sein müssen. = 20euro oder Ersatzfreiheitsstrafe: 6 Stunden

(spiegelgewinde defekt = Woche darauf werkstatt termin)

3.Sie haben als Lenker. obwohl es ihnen zumutbar war, vor der Antritt der Fahrt nicht davon überzeugt dass das von ihnen verwendete fahrzeug den vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspricht da festegestellt wurde, dass die hintere Kennzeichentafel nicht senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs annährend lotrecht und so am Fahrzeug angebracht war, da keine, wie der Bauart entsprechend,Kennzeichenhalterung verwendet wurde.
= 30euro oder Ersatsfreiheitsstrafe: 12Stunden

(Nummernschild war genau Mittig mit 2 schrauben am Rahmen befestig!!)

4.Sie haben als Lenker. obwohl es ihnen zumutbar war, vor der Antritt der Fahrt nicht davon überzeugt dass das von ihnen verwendete fahrzeug den vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspricht da festegestellt wurde nicht mit zwei Fahrtrichtungsanzeiger auf jeder Fahrzeugseite ausgerüstet war, obwohl Krafträder im Sinne der Richtlinie 2002/24/EG (Motorräder) mit zwei Fahrtrichtungsanzeiger auf jeder Fahrzeugseite ausgerüstet sein müssen.
=20euro oder Ersatzfreiheitsstrafe: 6 Stunden
(In Der Fahrschule wurde uns gesagt das man bei einem Moped in Österreich keine Blinker haben muss!! er meinte man müsse dann halt handzeichen geben! was ich auch gemacht habe!!)

5. Sie haben als Zulassungsbesitzer nachstehende änderungen am Fahrzeug nicht unverzüglich der Landeshauptfrau von Salzburg angezeigt.
Nähere Angaben: es war ein nicht typengenehmigter auspuff montiert.
=30euro oder Ersatzfreiheitsstrafe: 12 Stunden

Gesamtbetrag: Euro 115,00




Ich würde nun gerne wissen ob es etwas bringt Einspruch einzuheben??
Ich kann die Strafe eben nicht zahlen!!

Kann mir evtl auch noch jemand erklären was "Ersatzfreiheitsstrafe" nun genau bedeutet ich nehme mal an Gefängnis oder???


Entschuldig wegen der Rechtschreibung... bin ein bisschen eingerostet^^

BITTE HELFT MIR!!



Jericho
Beiträge: 67
Registriert: 05.08.2008, 00:38

Beitrag von Jericho » 28.01.2009, 15:48

Ersatzfreiheitsstrafe heißt, dass du wenn du den Betrag nicht aufbringen kannst als Ersatz dafür eine Freiheitsstrafe ableisten musst, richtig.

Dagegen Einspruch zu erheben hat meiner Meinung nach überhaupt keinen Sinn.
1. nimmst du so zur Kenntnis
2. hättest du VOR Ingebrauchnahme reparieren lassen müssen. nicht eine Woche später.
3. Wahrscheinlich ist dein Taferl ziemlich schräg, nicht so "vertikal" wie bei sonstigen Zweiradfahrern.
4. Die Richtlinie von 2002/24... der europäische Gerichtshof wird festgelegt haben, dass Fahrzeuge ab dem BJ2002/24.W über zwei Blinker pro Seite verfügen müssen.
5. Jetzt kommt auch noch die Moral von der Geschicht, Unwissen schützt vor Strafe nicht.

Ich will dir nichts vorwerfen, hab mich selbst öfter in sehr ähnlichen Situationen befunden, aber in dem Fall wird dir auch keiner abnehmen, dass du die 115 Euro nicht begleichen kannst, ein Moped kannst du/deine Eltern auch erhalten.

Judd
Beiträge: 26
Registriert: 02.04.2009, 15:37

Beitrag von Judd » 02.04.2009, 15:56

Ich mus Jericho zustimmen.

Du bist als Lenker des Fahrzeuges dazu verpflichtet, den ordnungsgem. Zustand VOR Antritt der Fahrt zu überprüfen (§ 102 KFG).

Was das Kennzeichen anbelangt: Ich nehme an, dass du es, wie ich es herauslesen konnte, nur mit den zwei Schrauben befestigt hast, sprich das Kennzeichen angebohrt hast. Das darfst nicht!

Ich denke, dass die € 115,00 nicht übermäßig viel sind. Es könnte weitaus schlimmer sein. Auch wenn Lehrling bist.

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