Kennt sich jemand betreffen Lärm, Gesetz und Wohnen aus?
Ich habe folgendes Problem:
Vor einem Jahr sind Nachbarn mit zwei Kindern über uns eingezogen.
Nachdem wir unter tags nicht zu Hause sind (Beruf/Schule) nehmen wir den Lärm täglich von 17 bis 20 Uhr wahr. Wochenende von früh bis spät.
Die Kinder hüpfen und trampeln was das Zeug hält. Ich habe dem Nachbar oberhalb auch schon akustisch hören lassen wie wir dies wahrnehmen - er war erstaunt und entschuldigte sich dafür.
Meine Tochter die täglich ihre Hausaufgaben machen muss kann sich dabei nicht mehr konzentrieren. Das Lernen ist auch nicht mehr möglich - wir müssen jedesmal zu Bekannten fahren damit sie (und auch wir) ihre Ruhe hat. Wir haben das Gefühl, dass uns die Decke auf den Kopf fällt.
Wiener Wohnen interessiert dies nicht, da sie "angeblich" eine Trittschalldämmung eingebaut haben. Ich darf aber jemanden auf Eigenkosten kommen lassen der dies messen kann (ca. 900,00). Dies ist aber dann keine Grundlage für eine Änderung der Trittschalldämmung.
Bei uns vibriert alles sobald die Kids los legen.
Die Nachbarn selbst ändern dieses Verhalten (vorallem auch nach meiner Bitte die Kids ab 17 Uhr ein wenig ruhig zu beschäftigen) leider nicht.
Wir haben eine große Grünfläche (+Spielplatz) vor dem Haus wo die Kinder eigentlich spielen und toben können. Diese wird aus irgendwelchen Gründen nicht benutzt.
Hat jemand einen Tip oder Rat was man in so einem Fall machen kann? Ausziehen kommt nicht in Frage da wir hier Schule, Job und Familie haben.
Lärm durch Kinder oberhalb
Es bleibt Ihnen n ichts Anderes übrig, als Beweise dafür zu sammeln, dass die Lärmerrecgung ungebührlich ist. Also Lärmmessungen etc. Das Kostenrisiko tragen zuerst einmal Sie.
Sollte sich heraus stellen, dass die Lärmerrregung das zumutbare Maß übersteigt, haben Sie Anspruch gegenüber dem VERMIETER auf Abhilfe. Sollte er dem nicht nachkommen, können Sie es mit einer Mietzinsminderung, etc. probieren.
Aus Erfahrung weise ich aber darauf hin, dass Gerichte Kinderlärm relativ großzügig betrachten...
Sollte sich heraus stellen, dass die Lärmerrregung das zumutbare Maß übersteigt, haben Sie Anspruch gegenüber dem VERMIETER auf Abhilfe. Sollte er dem nicht nachkommen, können Sie es mit einer Mietzinsminderung, etc. probieren.
Aus Erfahrung weise ich aber darauf hin, dass Gerichte Kinderlärm relativ großzügig betrachten...
Sehr geehrte Damen und Herren,
das ist leider Gottes sehr schwierig. Sie müssten ein Zivil-Verfahren anstrengen. Das dauert Jahre. Ich würde Ihnen empfehlen, erstmal immer die Polizei zu rufen, wenn Sie so belästigt werden.
Ich glaube irgendwann wird den Eltern das ständige: "Guten Tag, hier ist die Polizei XYZ", ziemlich auf die Nerven gehen und dann den Kindern sagen, dass sie sich gebührlich zu verhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen
das ist leider Gottes sehr schwierig. Sie müssten ein Zivil-Verfahren anstrengen. Das dauert Jahre. Ich würde Ihnen empfehlen, erstmal immer die Polizei zu rufen, wenn Sie so belästigt werden.
Ich glaube irgendwann wird den Eltern das ständige: "Guten Tag, hier ist die Polizei XYZ", ziemlich auf die Nerven gehen und dann den Kindern sagen, dass sie sich gebührlich zu verhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste