Hallo, ich brauche dringend für meine Bachelorarbeit zwei Rechtsgrundlagen.
Kann mir jemand sagen, wo nach österreichischem Recht geregelt ist, dass völkerrechtliche Verträge bzw. Doppelbesteuerungsabkommen als Spezialnormen den nationalen Gesetzgebungen vorgehen?
Außerdem bräuchte ich noch die gesetzliche Definition für einen ständigen Vertreter, ebenfalls nach österreichischem Recht.
Nach deutschem Recht finde ich beides in der Abgabenordnung, aber in der BAO habe ich dazu nichts gefunden.
Vielen Dank schonmal fürs weiterhelfen!
Völkerrechtliche Verträge und ständiger Vertreter
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