hallo, habe zu deiner problematik folgendes im internet gefunden:
Im Mietvertrag sollte geregelt sein, ob Tiere erlaubt sind oder nicht.
Sind Haustiere in der Wohnung generell erlaubt oder nicht? Muss der Vermieter seine Zustimmung für die Haltung von Hund oder Katze geben? Hier erfahren Sie mehr:
Prinzipiell ist die Haltung von Haustieren in einer Mietwohnung keine gesetzlich geregelte Angelegenheit, sondern eine Sache des Mietvertrages bzw. der Hausordnung. Fehlt im Mietvertrag eine entsprechende Regelung, kann der Vermieter die Haltung eines Hundes oder einer Katze kaum untersagen. Verbietet der Mietvertrag die Haltung dieser Tiere oder ist sie an die Zustimmung des Vermieters gebunden, kann dieser auf die Entfernung Ihres Lieblings bestehen, notfalls auch mit einer Unterlassungsklage. Es empfiehlt sich daher, als Tierfreund schon bei Unterzeichnung des Mietvertrages auf eine entsprechende Klausel zu achten.
Ist die Haltung eines Hundes lt. Mietvertrag prinzipiell erlaubt, es fühlen sich aber andere Hausbewohner durch das Tier bedroht oder belästigt, dann wird die Sache schwieriger. Bei berechtigten Einwänden der anderen Hausparteien kann der Vermieter die Entfernung des Tieres verlangen, im Fall einer tatsächlichen Bedrohung droht dem Hundehalter sogar die Kündigung.
Problematisch wird es auch, wenn sich Vermieter oder andere Hausbewohner z.B. durch lautes Bellen gestört fühlen. Geht dieses über das zumutbare Maß hinaus, müssen Sie als Hundehalter für die Beseitigung des Störfaktors sorgen - entweder indem Sie dem Tier die "Keiferei" abgewöhnen oder das Tier weggeben. Werden von Ihrem Tier Schäden im Haus oder am Eigentum anderer Hausbewohner verursacht, sind Sie für diese natürlich haftbar und müssen sie ersetzen.
Der Besitz einer Katze ist weniger "problematisch" als bei einem Hund. Hier kann der Vermieter die Haltung in der Wohnung nur dann untersagen, wenn er ein schwerwiegendes berechtigtes Interesse geltend machen kann. Auch gegen das Herumstreifen der Katze im Hof oder den Grünflächen vor dem Gebäude muss in der Regel geduldet werden.
Bei kleineren Tieren wie Hamster, Meerschweinchen, Wellensittich oder Fischen brauchen Sie sich überhaupt keine Sorgen zu machen, diese können problemlos gehalten werden. Nur wenn Sie vorhaben, gefährliche Tiere wie z.B. Schlangen bei sich wohnen zu lassen, brauchen Sie jedenfalls die Zustimmung Ihres Vermieters.
Für alle üblichen Haustiere besagt die gängige Rechtsprechung, dass ein Vermieter, der das Tier wissentlich über einen längeren Zeitraum geduldet hat, dessen Beseitigung ohne triftigen Grund nicht einfordern kann.
(
http://www.webheimat.at/aktiv/Wohnen/Ar ... hnung.html)
ich hoffe, das hilft dir weiter.
lg