kautionsrückzahlung

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lali
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kautionsrückzahlung

Beitrag von lali » 12.01.2009, 13:03

hallo,

ich hätte eine frage, wie lange hat ein vermieter zeit, die kaution zurückzuzahlen?

ich habe bis anfang november in einer wg gewohnt (mit einem anderen mädchen, wir waren also zu zweit). ende oktober haben meine ehemalige mitbewohnerin und ich die wohnung gekündigt. die kündigungsfrist beträgt 3 monate. ich bin dann schon am 1. november ausgezogen, da ich schon eine neue wohnung hatte. meine mitbewohnerin bleibt noch die ganze kündigungsfrist (bis 31.1.2009) in der wohnung.
als ich ausgezogen bin, ist ihr freund zu ihr gezogen, der braucht nämlich auch bis 31.1.2009 eine unterkunft und meine ehemalige mitbewohnerin wollte auch, dass ich früher ausziehe und ihr freund die letzten 3 monate einzieht, weil es nicht mehr so gut gelaufen ist. im mietvertrag wurde dann mein name herausgestrichen und darunter die passage "im gegenseitigen einvernehmen aus dem mietverhältnis ausgetreten" eingefügt und dann haben mein ehemaliger vermieter, meine ehemalige mitbewohnnerin und ich das unterschrieben. im mietvertrag steht jetzt nur noch meine ehemalige mitbewoherin, ihr freund wurde nicht in den mietvertrag aufgenommen (aus verschiedenen gründen, die hier nicht relevant sind), er wohnt aber eben auch dort und zahlt die hälfte er miete, damit war der vermieter einverstanden.

wie ist das jetzt mit der kautionsrückzahlung? wir haben insgesamt 2100 euro kaution hinterlegt (also meine ehemalige mitbewohnerin 1050 euro und ich auch 1050 euro).
mein ehemaliger vermieter will mir jetzt nicht meinen teil der kaution zurückzahlen. er will damit warten, bis meine mitbewohnerin auch ausgezogen ist. er hat zu mir gesagt, eine kaution ist nicht teilbar und er ist erst nach ende des mitverhältnisses dazu verpflichtet, den gesamten betrag zurückzuerstatten, unabhängig davon, ob ich früher aus dem mietverhältnis ausgestiegen bin.
sollte meine mitbewohnerin in den 3 monaten, in denen sie und ihr freund noch in der wohnung wohnen schäden anrichten, müsste ich auch dafür haften, da es für ihn nicht nachvollziehbar ist, wer die schäden angerichtet hat. stimmt das so?
meine ehemalige mitbewohnerin wird wahrscheinlich erst mitte feber ausziehen und sich dann mit den nachmietern die feber miete teilen, das hat sie so mit ihnen ausgemacht. ich bräuchte jedoch meinen teil der kaution dringend früher.

vielen dank für eure antworten.
lg



Hausherr2
Beiträge: 81
Registriert: 16.07.2007, 22:12

Beitrag von Hausherr2 » 19.01.2009, 18:16

Hallo Lali! Vermieter hat Recht, Kann die Kaution sogar 6 Wochen nach Auszug erst bezahlen und zwar mit Zinsen. Vielleicht kann Freundin den Kautionsanteil dir früher geben? mfg Hausherr

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