Hallo
Ich bin bis Ende Jänner in einem Mietverhaältniss bei einer Wohnungsgenossenschaft. Soweit ich weiss, gab es in den vergangenen Jahren eine Mietrechtsnovelle oder so etwas in der Art.
Einige Leute meinen nun, ich müsste die Wohnung aufgrund dieser Änderung nicht mehr weissnen. Nur wenn eine Wand färbig ausgemalt wurde. Stimmt das?
Wie muss die Wohnung übergeben werden?
Wäre über Infos gesützt auf Paragraphen odgl. dankbar, die ich dem Vermieter weitergeben könnte.
Besten Dank
Thomas
Zustand Mietwohnung bei Kündigung Mietverhältniss
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