Ich habe seit kurzem eine kleine private Hundezucht.
Über das Internet inseriere ich unter anderem meine Welpen. Bis dato habe ich auf die Ehrlichkeit der Menschen gezählt (was für ein Fehler !)
Via email hat mich eine Dame bezüglich eines meiner Welpen kontaktiert. Sie hat den Hund fix für Sie reservieren lassen. Ohne Anzahlung wie immer.
Somit habe ich allen anderen Interessenten abgesagt.
Wir standen regelmässig in Kontakt.
Am Abend bevor Sie den Hund abholen wollte, sagte Sie mir via email ab da Sie schon von Ihrer Schwiegermutter (am selbigen Tage der Email) mit einem anderen Welpen beschenkt wurde.
Was für Schadensansprüche habe ich ?
Schadensanspruch (Rücktritt vom Hundekauf)
Hallo,
es gibt ein so genanntes vorvertragliches Schuldverhältnis.
Es gilt bereits bei Anbahnung geschäftlicher Kontakte:
Aufklärungspflicht
Schutzpflicht
Sorgfaltspflicht
Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
Ein potenzieller Vertragspartner muss schon vor Abschluss des Geschäfts den anderen über wichtige Umstände informieren.
Das vorvertragliche Schuldverhältnis beruht nicht auf dem Willen der Parteien. Vielmehr ist es unmittelbar aufgrund des Gesetzes zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet.
Eine rechtswidrige und schuldhafte Verletzung dieser vorvertr. Pfl. nennt man culpa in contrahendo. Der Schadensersatzpflichtige schuldet nach den Grundsätzen der Vertragshaftung den Vertrauensschaden.
Allerdings müsstest Du angeben welche Kosten Dir dadurch entstanden sind, bzw für welche Kosten du Schadensersatz klagen möchtest.
Wenn du z.B. schon drei mal Wien - Graz gefahren bist um dem angeblichen Käufer zu verhandeln, er auch reges Interesse und Absichten geäußert hat und dir vor dem Tag des Abschlusses absagt könntest du Fahrtkostenersatz (Kilometer- und Spritgeld) vordern.
Was möchtest du denn Einfordern?
Gerne kannst du mir auch eine PM schreiben.
lg
es gibt ein so genanntes vorvertragliches Schuldverhältnis.
Es gilt bereits bei Anbahnung geschäftlicher Kontakte:
Aufklärungspflicht
Schutzpflicht
Sorgfaltspflicht
Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
Ein potenzieller Vertragspartner muss schon vor Abschluss des Geschäfts den anderen über wichtige Umstände informieren.
Das vorvertragliche Schuldverhältnis beruht nicht auf dem Willen der Parteien. Vielmehr ist es unmittelbar aufgrund des Gesetzes zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet.
Eine rechtswidrige und schuldhafte Verletzung dieser vorvertr. Pfl. nennt man culpa in contrahendo. Der Schadensersatzpflichtige schuldet nach den Grundsätzen der Vertragshaftung den Vertrauensschaden.
Allerdings müsstest Du angeben welche Kosten Dir dadurch entstanden sind, bzw für welche Kosten du Schadensersatz klagen möchtest.
Wenn du z.B. schon drei mal Wien - Graz gefahren bist um dem angeblichen Käufer zu verhandeln, er auch reges Interesse und Absichten geäußert hat und dir vor dem Tag des Abschlusses absagt könntest du Fahrtkostenersatz (Kilometer- und Spritgeld) vordern.
Was möchtest du denn Einfordern?
Gerne kannst du mir auch eine PM schreiben.
lg
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- Beiträge: 98
- Registriert: 06.05.2008, 12:41
guten tag!
der vertrag scheitert an der übergabe, es ist herrschend auch strittig ob überhaupt ein vertrag zustande gekommen ist, da weder ein eindeutiges angebot noch eine eindeutige annahme vorliegt, laut SV.
ich glaube daher nicht dass sie schadenersatzansprüche wegen culpa in contrahendo (vorvertraglich) haben.
mfg
der vertrag scheitert an der übergabe, es ist herrschend auch strittig ob überhaupt ein vertrag zustande gekommen ist, da weder ein eindeutiges angebot noch eine eindeutige annahme vorliegt, laut SV.
ich glaube daher nicht dass sie schadenersatzansprüche wegen culpa in contrahendo (vorvertraglich) haben.
mfg
Natürlich ist es wichtig ob der Interessent schon Absichten geäußert hat den Hund zu kaufen, wurde schon beschrieben
Zitat:
"Wenn du z.B. schon drei mal Wien - Graz gefahren bist um dem angeblichen Käufer zu verhandeln, er auch reges Interesse und Absichten geäußert hat und dir vor dem Tag des Abschlusses absagt könntest du Fahrtkostenersatz (Kilometer- und Spritgeld) vordern. "
Was war denn genau vereinbart?

Zitat:
"Wenn du z.B. schon drei mal Wien - Graz gefahren bist um dem angeblichen Käufer zu verhandeln, er auch reges Interesse und Absichten geäußert hat und dir vor dem Tag des Abschlusses absagt könntest du Fahrtkostenersatz (Kilometer- und Spritgeld) vordern. "
Was war denn genau vereinbart?
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