Der Exfrau ausgeliefert?

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unterhaltszahlender
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Registriert: 17.12.2007, 10:00

Der Exfrau ausgeliefert?

Beitrag von unterhaltszahlender » 17.12.2007, 10:06

hm... wie anfangen....
bin seit 12 mon. schuldhaft geschieden, hab 2 liebe jungs (8 und 10), einen guten job und hab bei der scheidung aus schlechtem gewissen oder was auch immer auf viel geld verzichtet. meine exfrau bekommt sehr! viel geld und wird mit anfang08 noch mehr geld einfordern. was die kinder betrifft kein thema aber hab ich überhaupt keine möglichkeit den unterhalt an meine frau anzukämpfen? sie hat eine gute ausbildung und könnte locker geld verdienen. anstatt dessen hat sie 2 jobs, verdient damit weniger als 500€ im monat. ich will ihr dieses hobby nicht mehr finanzieren. hab ich denn kein recht auf eine eigene finanzielle existenz?
komm mir komplett ausgeliefert vor



THINKTANK
Beiträge: 2
Registriert: 01.11.2008, 10:51

Beitrag von THINKTANK » 02.11.2008, 07:41

Ihre Ex ist - wie ich meine - selbsterhaltungsfähig, aber nicht selbsterhaltungswillig und will Ihnen möglichst großen (finanziellen) Schaden zufügen. (Rachegelüste..?) Aufgrund der guten Ausbildung Ihrer Ex kann diese nicht SIE in die finanzielle Verantwortung ziehen, denn SIE hat ja eine gute Ausbildung und aufgrund dieser hat SIE selbst alles zu unternehmen, um sich selbstzuerhalten - oder ist sie geistig/ körperlich eingeschränkt?
500 EUR und zwei Jobs - versteh ich nicht ganz. Vll will sie SIE und das Gericht einfach nur hinters Licht führen, um möglichst viel für sich selber rauszuschlagen.

Ich weiß nicht, ob diese Antwort nach fast einem Jahr noch hilfreich sein kann.

Dr.iur.inspe
Beiträge: 98
Registriert: 06.05.2008, 12:41

Beitrag von Dr.iur.inspe » 18.11.2008, 14:24

Wie bereits in einem anderen Beitrag gepostet:

Ich muss die aussage von THINKTANK aufs äußerste Zurückweisen, da sie weder juristisch noch sonst irgendwie richtig ist!
Außerdem ist das hier nicht der Ort um irgendwelche Rachefeldzüge gegen geschiedene Ehepartner zu machen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

mfg :?

Mr. Jur
Beiträge: 14
Registriert: 03.10.2009, 19:55

Beitrag von Mr. Jur » 04.10.2009, 10:19

Hallo,

eine Möglichkeit, den Unterhalt gegenüber der Ex-Gattin zu beschränken wäre §68a Abs. 3 EheG. Das heißt, wenn die Bedürftigkeit grob schuldhaft herbeigeführt worden wäre.
Ansonsten erlischt das Recht auf Unterhalt auf jeden Fall bei Wiederverheiratung.

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