Meine Freundin will Hausbau und ihre Mutter hat gesagt sie kann den Baugrund haben. Nun war sie beim Bürgemeister und der hat gesagt das,das Grundstück wo sie Bauen will kein Baugrund ist. So hat sich meine Freundin einen Grundbuchsauszug geholt und da steht
zB Grundstücksnummer 111 : 3500 Gst Fläche und dies ist unterteilt
200 Bauf. Gebäude
2000 Bauf. begrünt
1300 Landwirtschaftlich genutzt
Da ist meine Freundin zum Bürgermeister gegangen und hat gesagt da steht 2000 m2 Baufläche begrünt und da sagte er das ist ein plötzin es gilt nur das als Baugrund was im Flächenwidmungsplan steht und das ist das Grund stück nicht ein gezeichnet.
Was im Grundbuch steht soll falsch sein?
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- Registriert: 07.09.2007, 11:52
Bürgermeister hat Recht
Hallo Cari!
Der Bürgermeister hat Recht. Beim Grundbuch handelt es sich vereinfacht gesagt um ein Verzeichnis, in dem alle privatrechtlichen "Dinge", die ein Grundstück betreffen verzeichnet sind: Eigentümer, Belastungen (Hypotheken, Servitute) und Rechte (Fahr- u. Gehrechte) usw.
Beim Baurecht handelt es sich um ein öffentliches Recht, das von Ländern u. Gemeinden geregelt wird. Ob ich auf einem bestimmten Grundstück bauen darf, hängt von der Raumordnung ab, die auf Gemeindebene in einem Flächenwidmungsplan umgesetzt ist. Flächenwidmungspläne werden von Zeit zu Zeit immer wieder geändert. Es kann duraus sein, dass ein Grundstück, das einmal als Bauland gewidmet war, jetzt nicht mehr Bauland ist. Die einzige Möglichkeit ist, bei der Gemeinde um eine Umwidmung "anzusuchen", wobei auch hier der Bürgermeister nicht so einfach nach gutdünken entscheiden kann, sondern sich an die Raumordnungsgesetze halten muss.
Der Bürgermeister hat Recht. Beim Grundbuch handelt es sich vereinfacht gesagt um ein Verzeichnis, in dem alle privatrechtlichen "Dinge", die ein Grundstück betreffen verzeichnet sind: Eigentümer, Belastungen (Hypotheken, Servitute) und Rechte (Fahr- u. Gehrechte) usw.
Beim Baurecht handelt es sich um ein öffentliches Recht, das von Ländern u. Gemeinden geregelt wird. Ob ich auf einem bestimmten Grundstück bauen darf, hängt von der Raumordnung ab, die auf Gemeindebene in einem Flächenwidmungsplan umgesetzt ist. Flächenwidmungspläne werden von Zeit zu Zeit immer wieder geändert. Es kann duraus sein, dass ein Grundstück, das einmal als Bauland gewidmet war, jetzt nicht mehr Bauland ist. Die einzige Möglichkeit ist, bei der Gemeinde um eine Umwidmung "anzusuchen", wobei auch hier der Bürgermeister nicht so einfach nach gutdünken entscheiden kann, sondern sich an die Raumordnungsgesetze halten muss.
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