Unklarheiten über das Wochengeld nach Ende des Dienstverhältnisses und während des vorzeitigen Mutterschutzes

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Adam223
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Unklarheiten über das Wochengeld nach Ende des Dienstverhältnisses und während des vorzeitigen Mutterschutzes

Beitrag von Adam223 » 01.11.2025, 19:27

Guten Tag,
ich wende mich hierher, weil wir seit einigen Tagen versuchen herauszufinden, wie der Anspruch auf Wochengeld in unserem Fall tatsächlich geregelt ist – und jeder etwas anderes sagt.

Meine Frau war seit 25.07.2025 im Krankenstand, weil sie aufgrund der Schwangerschaft ihre Arbeit nicht mehr ausüben konnte.
Sie hatte einen Teilzeit-Saisonvertrag im Hotel, der am 30.09.2025 planmäßig ausgelaufen ist.

Während des Krankenstandes zahlte der Arbeitgeber in den ersten Wochen die Entgeltfortzahlung,
danach erhielt sie ab September 2025 Krankengeld von der ÖGK – somit war die Pflichtversicherung laut § 46 und § 122 ASVG weiterhin aktiv.



Am 02.10.2025 wurde ihr vom Amtsarzt ein ärztliches Beschäftigungsverbot gemäß § 3 Abs. 3 MSchG ausgestellt,
was den Beginn des vorzeitigen Mutterschutzes bedeutet.
Am selben Tag (02.10.2025) war sie persönlich bei der ÖGK, wo ihr eine Mitarbeiterin sagte,
dass alles genehmigt sei und dass ab diesem Datum der Mutterschutz und das Wochengeld beginnen.



Am 10.10.2025 kam per Post ein Schreiben der ÖGK,
in dem das Wochengeld schriftlich bestätigt und der Tagessatz berechnet wurde.
Am 24.10.2025 erhielten wir dann einen weiteren Brief (datiert mit 16.10.2025) – diesmal mit einer Ablehnung des Wochengeldes.
In der Begründung stand, dass die Versicherung nach dem 30.09.2025 beendet worden sei und daher kein Anspruch bestehe.



Das ist unserer Meinung nach falsch, denn:
• sie war vom 25.07.2025 bis 05.10.2025 durchgehend im Krankenstand,
• sie hat in dieser Zeit Krankengeld erhalten,
• somit bestand die Pflichtversicherung weiter,
• und am 02.10.2025 begann der Mutterschutz während einer aktiven Versicherung.



Nach dieser Ablehnung haben wir einen Versicherungsdatenauszug beantragt.
Dort steht nun für den Zeitraum 01.10.2025 – 05.10.2025 der Vermerk
„Krankengeldbezug, Sonderfall“.
Niemand bei der ÖGK konnte uns erklären, was das bedeutet –
und offenbar hat genau dieser falsche Eintrag dazu geführt, dass das System sie als nicht mehr pflichtversichert eingestuft hat.

Das heißt: laut ÖGK-System war meine Frau ab 05.10.2025 nicht mehr versichert,
also genau in der Zeit, in der sie sich im vorzeitigen Mutterschutz befand.
Durch diesen Fehler weigert sich die ÖGK nun, irgendeine Zahlung für Oktober zu leisten,
und uns wurde sogar gesagt, dass sie möglicherweise keinen Anspruch auf Mutterschutz habe,
weil sie „aufgrund dieses Fehlers nicht versichert“ gewesen sei.



Zum Vergleich: Im Jahr 2021, bei unserem ersten Kind,
war die Situation genau gleich (Krankenstand → ärztliches Beschäftigungsverbot → Mutterschutz),
und damals wurde das Wochengeld von der ÖGK ordnungsgemäß bewilligt und ausbezahlt.

Wir haben auch einen schriftlichen Nachweis aus 2021, in dem im Versicherungsdatenauszug steht:
„Krankengeldbezug (DGKTONR-bezogen) – Wochengeldbezug anschließend“,
was eindeutig bestätigt, dass der Krankengeld-Bezug als gültige Grundlage für den Mutterschutz anerkannt wurde.



Der ehemalige Arbeitgeber hat uns schriftlich bestätigt,
dass er nach zehn Wochen Krankenstand nicht mehr zuständig sei
und dass ab diesem Zeitpunkt die Krankenkasse (ÖGK) verantwortlich ist.
Das bestätigt also auch seitens des Arbeitgebers, dass die Versicherung unter der ÖGK weiterlief.



Daher meine Fragen:

1️⃣ Besteht Anspruch auf Wochengeld, wenn der Mutterschutz während eines laufenden Krankenstandes beginnt – nach Ende des Arbeitsverhältnisses, aber während einer fortbestehenden Pflichtversicherung aus Krankengeld?
2️⃣ Stimmt es, dass der Bezug von Krankengeld rechtlich als aktive Pflichtversicherung nach § 46 und § 122 ASVG gilt?
3️⃣ Darf die ÖGK einen solchen Fall einfach als „Sonderfall“ einstufen und das Wochengeld verweigern, obwohl laut Gesetz eine Versicherung besteht?
4️⃣ Wie kann man erreichen, dass dieser falsche Versicherungsstatus korrigiert wird und das Wochengeld rückwirkend ausgezahlt wird?
5️⃣ Kennt jemand einen ähnlichen Fall oder eine Entscheidung, wo der Übergang vom Krankenstand in den Mutterschutz nach Ende des Dienstverhältnisses behandelt wurde?



Ich bin kein Anwalt, aber für mich sieht es so aus,
als hätte die ÖGK hier einen Fehler gemacht –
denn die Versicherung war während des ganzen Krankenstandes aktiv,
das Beschäftigungsverbot wurde ärztlich ausgesprochen,
und der Arbeitgeber hat bestätigt, dass die ÖGK zuständig ist, das Wochengeld auszuzahlen.

Vielen Dank im Voraus an alle, die ähnliche Erfahrungen oder rechtliche Einschätzungen zu diesem Thema haben.

Mit freundlichen Grüßen
A.S.



Mrdisk
Beiträge: 1
Registriert: 02.11.2025, 08:02

Re: Unklarheiten über das Wochengeld nach Ende des Dienstverhältnisses und während des vorzeitigen Mutterschutzes

Beitrag von Mrdisk » 02.11.2025, 18:21

Stell einen Bescheidantrag nach 367 Asvg, dann müssen sie dir gemäss 368 Abs. 1 Asvg innerhalb von 14 Tagen einen Bescheid unter Nennung der einschlägigen Rechtsgrundlagen ausstellen.
Wenn nicht, hast aber erst ab 3 Monate die Chance auf eine Säumnisklage. Das Gerichtsverfahren ist immer kostenlos und in 1. Instanz brauchst keinen Anwalt. Ich würde an deiner Stelle zur Arbeiterkammer gehen.

alles2
Beiträge: 4264
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Unklarheiten über das Wochengeld nach Ende des Dienstverhältnisses und während des vorzeitigen Mutterschutzes

Beitrag von alles2 » 02.11.2025, 19:56

Es würde wohl nichts dagegen sprechen, wenn man auch gleich zum AMS rennt und deren Bestätigung der ÖGK vorlegt. Verstehe nicht, warum das niemand gesagt hat. Die ÖGK hat vermutlich erst später gemerkt, dass gar kein Versicherungsschutz mehr besteht, als der einstige Dienstgeber dies gemeldet hatte. Weil uns weitere wesentliche Angaben fehlen, zum Beispiel wie lange das Dienstverhältnis lief und wann der Entgeltanspruch gegenüber dem Arbeitgeber genau geendet hat, können wir in Bezug auf § 122 Abs.3 ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) nicht beurteilen, ob der Schutzfristfall eingetreten ist. Daher wäre das Aufsuchen der AK kein Fehler, damit sie sich die Unterlagen genauer ansehen kann.

Unklar ist ebenso, ob es sich bei dem Schriftstück vom 16.10.2025 lediglich um ein Informationsschreiben oder einen ablehnenden Bescheid im Rechtssinn (also mit Spruch und Rechtsmittelbelehrung). Man könnte auch bei der ÖGK fragen, warum nach deren Meinung der Versicherungsfall bezüglich auf das Wochengeld nicht eingetreten ist.

Mit der Beendigung des Dienstverhältnisses erfolgt das Ausscheiden aus der Pflichtversicherung nach § 4 ASVG und es liegt keine Krankenversicherung mehr vor. Bei der anschließenden Schutzfrist von 6 Wochen handelt es sich um eine gesetzliche Sozialversicherung nach § 122 Abs.2 Z 2 ASVG, bei der man Arztbesuche wahrnehmen kann und es keine Geldleistung gibt. Das kann man auch unter folgendem Link nachlesen, wenn man auf "Beginn und Ende der Pflichtversicherung" klickt:

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.870439

Für das Wochengeld nach § 162 Abs.1 ASVG zählt der Einkommensbezug ab dem Tag des Mutterschutzes als Dienstnehmer oder Leistungsbezieher (z.B. nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz AlVG). Das steht auch unter "Anspruch" in diesem Link:

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.867346

Das mit den gerichtlichen Voraussetzungen für das Klagerecht findet sich in § 67 Abs.1 Z 2 ASGG (Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz). Sehe aber noch keinen Grund, diesen Weg überhaupt einzuschlagen. Auch wenn es in diesem Fall sinnwidrig klingt, wäre es grundsätzlich ratsam, sich arbeitslos zu melden, sobald man nicht mehr im Erwerbsleben steht. Allein deshalb, um bei Unklarheiten genau derartige Situationen entgegenzutreten. Drei Wochen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit kann man einen Antrag auf AMS-Geld stellen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Adam223
Beiträge: 2
Registriert: 01.11.2025, 17:51

Re: Unklarheiten über das Wochengeld nach Ende des Dienstverhältnisses und während des vorzeitigen Mutterschutzes

Beitrag von Adam223 » 06.11.2025, 22:27

Ihr Saisonvertrag lief bis 30.09. (wie jedes Jahr – ein Monat Pause, dann ein neuer Vertrag für die nächste Saison). Sie war vom 25.07. bis 05.10. im Krankenstand (von der ÖGK schriftlich bestätigt). Am 02.10. stellte der Amtsarzt ein vorzeitiges Beschäftigungsverbot aus, mit dem sie noch am selben Tag zur ÖGK ging. Dort hat die Mitarbeiterin alles ins System eingetragen und ihr gesagt, dass alles passt und der vorzeitige Mutterschutz ab heute gilt.
Am 10.10. folgte die Mitteilung über das Wochengeld, und am 16.10. kam plötzlich die Ablehnung. Der Brief lag aber erst am 24.10. (Freitagnachmittag) im Briefkasten, telefonisch erreichte sie die ÖGK erst am 27.10. (Montagmorgen) – die Antwort lautete: „Ablehnung ist rechtskräftig.“
Dann kam am 30.10. ein weiterer Brief, in dem die ÖGK selbst schreibt, dass die Pflichtversicherung bis 08.10. bestand (wegen der Urlaubsersatzleistung) – also war sie am 02.10. versichert.

Ja, wir haben auch über AMS oder eine Verlängerung des Krankenstandes nachgedacht, aber wenn man einen bestätigten vorzeitigen Mutterschutz ab 02.10. hat, kümmert man sich um die Geburt, nicht um Bürokratie. Und drei Wochen später erfährt man plötzlich, dass man gar nichts hat – kein Mutterschutz, kein Wochengeld, fast den ganzen Monat ohne Versicherung. Und das nur wenige Wochen vor dem errechneten Termin. Ein echtes „Win-win“… nur leider nicht für die Schwangere.

Für mich ist das klar: keine Schutzfrist, kein AMS. Sie war am 02.10. versichert, hat ein amtsärztliches Beschäftigungsverbot, also Anspruch auf Wochengeld ab 02.10.
Administrativ hat man sie in einen „Sonderfall“ gesteckt, obwohl der Krankenstand aus dem Dienstverhältnis lief – man muss das nur auf DGKTONR-bezogen korrigieren, dann ist alles erledigt.

Hat jemand Erfahrung, wie man die ÖGK ohne endlose Schleifen zur Korrektur bringt? Oder einen ähnlichen Fall – erst anerkannt, dann abgelehnt?

alles2
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Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Unklarheiten über das Wochengeld nach Ende des Dienstverhältnisses und während des vorzeitigen Mutterschutzes

Beitrag von alles2 » 07.11.2025, 00:19

Du verstehst nicht! Man kann sich beim AMS anmelden, ohne arbeiten zu können. Wie oft habe ich es gehabt, dass wer plötzlich arbeitslos wurde und samt gleichzeitiger Krankmeldung das AMS-Geld bekommen hat. Auch der Mutterschutz ist ein Hinderungsgrund für die Arbeitssuche:

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitslosigkeit/Wochengeld_fuer_Arbeitslose.html

Wenn man gut gemeinte Tipps nicht annimmt und bei seinem "Für mich ist das klar" bleibt, kann ich Dir auch nicht weiterhelfen und das mit der AK wäre wirklich eine Option. Und kann man sich mit der Bürokratie in Österreich nicht anfreunden, ist man vielleicht im falschen Land. Aber gut, dass es noch sowas wie Vollmachten gibt, sollten jemandem gewisse Erledigungen nicht möglich sein.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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