Fragen zu Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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HL1
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Fragen zu Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Beitrag von HL1 » 23.07.2013, 20:53

Hallo liebe Forum User!

Vorweg schonmal vielen Dank dafür, dass ihr euch die Zeit nehmt mir zu helfen! :)

In folgender Situation habe ich einige Fragen und benötige eure Hilfe, da ich keinerlei Ausbildung in Rechtsachen habe.

Meine Freundin (Ordinationsassistentin) will ihr derzeitiges Arbeitsverhältnis kündigen. Die Stelle entspricht nicht ganz ihren Vorstellungen und die Chefin ist....naja sagen wir mal schwer umgänglich! ;)

Ich habe mir Ihren Dienstvertrag angesehen und da sind ein paar Sachen die mir doch etwas komisch vorkommen.
Dazu habe ich 2 jpeg. Dateien hochgeladen. Ich habe Arbeitgeber und Arbeitnehmer unkenntlich gemacht.
https://www.dropbox.com/sh/7v2vutv6p89yant/e4DioGLvwK

Hier meiner Frage:
Punkt 1 "Weiters wird vereinbart....": In der zweiten jpeg Datei ist zu sehen (Arbeitszeitverzeichnis Mai 2013), dass meine Freundin eine Woche (Punkt2) 1:30h Überstunden gearbeitet hat. Dies ist jedoch ein Ausnahmefall! Ich habe hier 12 Monate (!) Zeitaufzeichnungen vor mir liegen, in denen, bis auf 2 Ausnahmen, jede Woche weniger gearbeitet wurde (also Minusstunden aufgebaut) und somit seit Diensteintritt schon 129 Minusstunden (!) (Punkt 3) aufgebaut wurden. Nach derzeitigem Stand müsste sie laut Vertrag also über ein Monat zurückzahlen!? Ich geh mal davon aus, dass der Arbeitgeber weis, dass es viele Minusstunden geben wird, warum sonst eine solche Formulierung im Vertrag?!

Ist es also zulässig, dass der Arbeitgeber soviel Geld zurückverlangen darf? Meine Freundin hat ja nicht freiwillig Minusstunden aufgebaut und offensichtlich ist der Arbeitgeber ja nicht im Stande meine Freundin für die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (Punkt 4) zu beschäftigen!?
Ich hoffe ich konnte meinen Frage versändlich formulieren :)

Weiters würde ich auch gerne wissen, ob der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen darf, dass der Arbeitnehmer keinen einzigen Urlaubstag selbst wählen darf?

Ich denke mal, das Problem ist, dass meine Freundin den Vertrag unterschrieben hat und somit all dem zugestimmt hat oder?

Jetzt schonmal ein rießengroßes DANKESCHÖN für die Hilfe! :)

Liebe Grüße
Lukas



Manannan
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Beitrag von Manannan » 23.07.2013, 22:37

Im Vertrag ist unter Pkt. 15 klar geregelt, dass Minusstunden am Ende des Dienstverhältnisses rückverrechnet werden. Schließlich hat der Dienstgeber für 129 Stunden Bezüge bezahlt ohne dafür die vertragliche Gegenleistung zu erhalten.
Ihre Freundin hat dieser Regelung ausdrücklich zugestimmt.

HL1
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Beitrag von HL1 » 30.07.2013, 19:06

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Natürlich hat sie dieser Regelung ausdrücklich zugestimmt. Jedoch ging sie ja nie freiwillig früher sondern musste sich nach den Chefs richten. Sie hätte also nie die Chance gehabt die Minusstunden abzubauen.
Sie hat mit ihrer Unterschrift doch nicht nur diesem Punkt zugestimmt sondern auch dem Punkt in dem steht, dass sie für 32 Stunden Normalarbeitszeit eingestellt wird!? Offensichtlich kann ihr der Dienstgeber die 32 Stunden nicht bieten.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 03.08.2013, 23:14

"...musste sich nach den Chefs richten... "

Hätten sich die Chefs nach ihr richten sollen?

Andreas3
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Beitrag von Andreas3 » 21.08.2013, 16:11

Die Rückverrechnung von Minusstunden bei Beendigung des Dienstverhältnisses stellt eine unzulässige Überwälzung des unternehmerischen Risikos auf den Dienstnehmer dar. Eine solche Klausel ist meines Erachtens ungültig, und eine Rückverrechnung unzulässig.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 22.08.2013, 13:45

@Andreas

Ihr Ansatz betreffend Überwältung des Unternehmerrisikos ist durchaus angebracht.
Die Vorleistung des AG wurde im Arbeitsvertrag vereinbart und der AN wurde auch für nicht geleistete Stunden entlohnt. Gem Vertrag schuldete der AN nicht den Erfolg, sondern die Arbeitsleistung.
Auch die Eigenart des Betriebs kann eine Risikoüberwälzung rechtfertigen, so dass diese nicht schon per se als verboten anzusehen ist.
Das Risiko war mE daher für beiden Seiten ausgewogen. Die Rückforderung scheint daher berechtigt, da der AN ansonsten ungerechtfertigt bereichtert werden würde.

Andreas3
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Registriert: 21.08.2013, 16:06

Beitrag von Andreas3 » 23.08.2013, 14:53

muss meinem Kollegen Recht geben, so einfach ist es nicht. Konnte in aller Kürze keine Entscheidung dazu finden u. in der Literatur gibt es Hinweise, dass eine Rückzahlungsvereinbarung von sog. Minusstunden möglich sei... Interessante Frage...

Manannan
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Beitrag von Manannan » 23.08.2013, 21:46

Vielleicht sollten wir den Fragesteller ermutigen, bis vor den OGH zu ziehen? :wink:

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