Ich habe eine Frage zu Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr. Voerst einmal die Situation:
-) Gasse in Wien (Nordmangasse) mit allg. Fahrverbor, Zufahrt gestattet. Es ist keine Sackgasse.
-) Auf einer Seite stehen Halte- und Parkverbotsschilder; auf der anderen Seite stehen eigentlich immer Autos (obwohl lt. $24 eigentlich verboten).
-) Ich bin auf der Seite ohne Schilder geparkt und habe eine Anzeige ohne Erlagschein bekommen.
Jetzt im nachhinein bin ich schlauer. Nur bis jetzt bin ich davon ausgegangen, dass durch das allg. Fahrverbot und die Halte- und Parkverbotsschilder auf der anderen Seite, sowie das ich an dieser Stelle im Autos parken gesehen habe, parken erlaubt ist. Mir ist auch bewußt, dass die soeben genannten Gründe nicht vor dem Gesetz gelten.

Nun meine Fragen:
-) Kann es trotz fehlendem Erlagscheine noch "nur" ein Organstrafmandat werden, oder werden es (laut wien.at) die 600ATS (1995)?
-) In $24 ist von "fließenden Verkehr" die Rede. Doch durch das allg. Fahrverbot entspricht dieser Abschnitt meinem Gefühl nach eher einem "Parkplatz"?
Danke für eure Anworten im Voraus