§24-StVO

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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JUSLINE
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§24-StVO

Beitrag von JUSLINE » 16.03.2005, 16:35

Ich habe mein Fahrzeug auf einem Privatgrundstück - Parkplatz eines Freizeitzentrums - abgestellt und ein Organmandat bekommen. Begründung: Fahrzeug außerhalb der Parkfläche abgestellt.

Bei den Einfahrten zu diesem Privatgrundstück sind keine Zusatztafeln angebracht, dass die Straßenverkehrsordnung gilt.

Habe ich dieses Organmandet zurecht bekommen?



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RE: §24-StVO

Beitrag von JUSLINE » 18.03.2005, 16:20

Eine Gültigkeit der STVO muß nicht angekündigt werden. Das Gegenteil ist der Fall. Jedoch ergibt sich aus Ihrer Beschreibung eine Nichtzuständigkeit der Polizei/Gendamerie.

(§1 Abs.2 STVO).

Das "Delikt" wäre nur über eine Besitzstörungsklage andbar. (Bezirksgericht).



Nur meine Meinung, ohne Gewähr!!!


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