Miete ich meine Wohnung widmungswidrig?
Verfasst: 09.06.2025, 07:12
Liebes Forum,
ich wohne seit etwa einem dreiviertel Jahr in einem geförderten Altbau in Wien, dessen Sanierung 2016 fertiggestellt worden ist.
Nachdem ich von 6 Uhr morgens bis nach Mitternacht mit massiver Lärmbelästigung (Trittschall/Hellhörigkeit) zu tun habe, wollte ich nach Lösungen suchen und habe dabei herausgefunden, dass meine Wohnung vor der Sanierung als Lokal genutzt worden ist.
Und wenn ich nicht falsch recherchiert habe, müsste im Zuge der Wohnraumschaffung auch eine Widmungsänderung erforderlich gewesen sein - inkl. der Anhebung sämtlicher Schutzmaßnahmen (Wärmeschutz, Brandschutz, Lärmschutz, etc.) auf den damals aktuellen Stand der Technik!?
Eigentlich wollte ich mir diesen Umstand zunutze machen, fürchte im Gegenteil aber nun herausgefunden zu haben, dass diese Widmungsänderung nie vorgenommen wurde - zumindest sind die Räumlichkeiten in den letzten Kaufverträgen immer noch als Lokal/Geschäftsraum vermerkt und in allen anderen Vereinbarungen (inkl. Querverweisen) aus der Grundbuch-Urkundensammlung würde auch nichts auf eine Änderung hindeuten.
Und nun frage ich mich, ob das wirklich sein kann?
Immerhin muss zu Beginn ja ein Förderantrag beim Magistrat eingereicht bzw. hinterher eine Fertigstellungsanzeige gemacht worden sein - wird da nicht auch geprüft, ob alles mit den Raumwidmungen übereinstimmt?
Ich schließe natürlich nicht aus, dass ich etwas übersehen habe, aber langsam überlege ich schon, welche Konsequenzen es für mich haben könnte, wenn die Wohnung tatsächlich widmungswidrig genutzt wird.
Ich wäre sehr dankbar über Ratschläge, wo ich vielleicht doch noch weitere Informationen herbekommen könnte (Einsicht in den Bauakt schließe ich mal aus) und was ich möglicherweise zu befürchten hätte, wenn sich meine Vermutung bestätigen würde.
Danke und liebe Grüße!
ich wohne seit etwa einem dreiviertel Jahr in einem geförderten Altbau in Wien, dessen Sanierung 2016 fertiggestellt worden ist.
Nachdem ich von 6 Uhr morgens bis nach Mitternacht mit massiver Lärmbelästigung (Trittschall/Hellhörigkeit) zu tun habe, wollte ich nach Lösungen suchen und habe dabei herausgefunden, dass meine Wohnung vor der Sanierung als Lokal genutzt worden ist.
Und wenn ich nicht falsch recherchiert habe, müsste im Zuge der Wohnraumschaffung auch eine Widmungsänderung erforderlich gewesen sein - inkl. der Anhebung sämtlicher Schutzmaßnahmen (Wärmeschutz, Brandschutz, Lärmschutz, etc.) auf den damals aktuellen Stand der Technik!?
Eigentlich wollte ich mir diesen Umstand zunutze machen, fürchte im Gegenteil aber nun herausgefunden zu haben, dass diese Widmungsänderung nie vorgenommen wurde - zumindest sind die Räumlichkeiten in den letzten Kaufverträgen immer noch als Lokal/Geschäftsraum vermerkt und in allen anderen Vereinbarungen (inkl. Querverweisen) aus der Grundbuch-Urkundensammlung würde auch nichts auf eine Änderung hindeuten.
Und nun frage ich mich, ob das wirklich sein kann?
Immerhin muss zu Beginn ja ein Förderantrag beim Magistrat eingereicht bzw. hinterher eine Fertigstellungsanzeige gemacht worden sein - wird da nicht auch geprüft, ob alles mit den Raumwidmungen übereinstimmt?
Ich schließe natürlich nicht aus, dass ich etwas übersehen habe, aber langsam überlege ich schon, welche Konsequenzen es für mich haben könnte, wenn die Wohnung tatsächlich widmungswidrig genutzt wird.
Ich wäre sehr dankbar über Ratschläge, wo ich vielleicht doch noch weitere Informationen herbekommen könnte (Einsicht in den Bauakt schließe ich mal aus) und was ich möglicherweise zu befürchten hätte, wenn sich meine Vermutung bestätigen würde.
Danke und liebe Grüße!