als Neuling in diesem Forum darf ich zwei Fragen an alle Wissenden stellen:
Frage 1: Lichthoftür
Ich wohne in einem rund 110 Jahre altem Altbau im Erdgeschoss, wo jetzt die Fenster getauscht werden.
Im ganzen Haus gibt es gut 100 Fenster und bei uns in der Wohnung im Vorraum die einzige Außentür IN einer Wohnung. Diese Tür führt in einen rund 3x3 m großen Lichthof, der von drei Seiten vom Haus und an der vierten Seite von einer 3m hohen Feuermauer umgeben ist.
Lt. rund 30 Jahre alten Mietvertrag gehört dieser Lichthof zum allgemein zugänglichen Teil der Wohnung und wir sind verpflichtet, nach Terminvereinbarung dem Vermieter Zutritt in den Lichthof zu gewähren (dort ist ein Abfluss, der muss regelmäßig gereinigt werden).
Jetzt werden ALLE Fenster im ganzen Haus ausgetauscht, nur die eine Tür soll nicht getauscht werden (obwohl sie weit mehr zieht wie die Fenster, 30 Jahre alt ist und eigentlich eine umfunktionierte Innentür).
Nach schriftlicher Anfrage bei der Hausverwaltung mit der Bitte um Austausch der Tür kam zurück, dass "dies u.a. auch deshalb, weil wir die alleinigen Nutzer sind, nicht vorgesehen ist".
Nun meine Frage:
- Gibt es eine rechtliche Handhabe bzw. rechtliche Grundlage, den Vermieter zum Austausch zu verpflichten?
Frage 2: Weitergabe der Wohnung
Mein Vater ist seit 30 Jahren Hauptmieter der Wohnung. Ich bin in dieser Wohnung geboren, mit 7 Jahren ausgezogen und vor rund einem Jahr wieder (nebengemeldet) eingezogen (zwecks Studium).
Auch hier zur Frage:
- Gibt es eine Möglichkeit, dass ich von meinem Vater die Wohnung nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne "übernehme" (also Hauptmieter werde?
Wenn ja, wie würde der Mietpreis reagieren (wir zahlen momentan zwecks dem 30 Jahre alten Mietvertrag sehr wenig)?
Wenn nein, heißt das, dass wenn mein Vater auszieht, ich auch ausziehen müsste?
Liebe Grüße,
Markus
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