Der Grund meiner Hinterfragung ist das ich folgendes gehört habe aus Deutschland:
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Und zwar gab es kürzlich ein Urteil gegen ein Immobilenverzeichnis, dass man sowas nur betreiben darf, wenn man eine sogenannte vermittler genehmigung hat - und die kostet wohl...
hintergrund ist, dass die deutsche justiz eine besondere sorgfaltpflicht für das zusammenbringen von geschäftspartner und vermitteln von verkäufen verlangt.
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Nun eben meine Frage ob es solche Urteile auch in Österreich gibt, bzw. ob es bei einer oben beschriebenen Plattform überhaupt zutreffen würde, da diese Plattform ja nicht selber Produkte vertreibt sondern diese nur als Anlaufstelle anbietet.
Ich hoffe ich habe mich einigermassen verständlich ausgedrückt

Schönen Abend noch
LG