Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich ansprüche meiner Lebensgefärtin. Ich habe vor 2 Jahren ein Haus gebaut, ich bin alleinbesitzer und zahle alle Rechnungen von meinem Konto also meine Partnerin zahlt gar nichts. Wir haben zwei Kinder mit 1,5 bzw 3 Jahren, hat im falle einer trennung meine Partnerin irgendwelche ansprüche auf mein Haus? ( wir haben auch getrennte Konten!)
Oder muß ich dann nur unterhalt für die beiden Kinder zahlen?
Wir wohnen nunmehr seit 4 Jahren zusammen steht da irgendein finanzielles risiko dahinter?
Bitte um hilfe bei dieser frage!
Lebensgemeinschaft
-
- Beiträge: 717
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Lebensgemeinschaft
Lebensgefaehrten haben grundsaetzlich keinen Anspruch auf die Wohnung/das Haus, es sei denn, es koennte das Vorliegen einer Gesellschaft buergerlichen Rechts nachgewiesen werden. Dies ist jedoch eher ein Ausnahmefall. (Angaben ohne Gewaehr, da ich kein Jurist bin).
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste