Lebensgemeinschaft

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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JUSLINE
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Lebensgemeinschaft

Beitrag von JUSLINE » 13.11.2004, 06:33

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich ansprüche meiner Lebensgefärtin. Ich habe vor 2 Jahren ein Haus gebaut, ich bin alleinbesitzer und zahle alle Rechnungen von meinem Konto also meine Partnerin zahlt gar nichts. Wir haben zwei Kinder mit 1,5 bzw 3 Jahren, hat im falle einer trennung meine Partnerin irgendwelche ansprüche auf mein Haus? ( wir haben auch getrennte Konten!)

Oder muß ich dann nur unterhalt für die beiden Kinder zahlen?

Wir wohnen nunmehr seit 4 Jahren zusammen steht da irgendein finanzielles risiko dahinter?

Bitte um hilfe bei dieser frage!






DorisMihokovic
Beiträge: 717
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Lebensgemeinschaft

Beitrag von DorisMihokovic » 18.11.2004, 11:05

Lebensgefaehrten haben grundsaetzlich keinen Anspruch auf die Wohnung/das Haus, es sei denn, es koennte das Vorliegen einer Gesellschaft buergerlichen Rechts nachgewiesen werden. Dies ist jedoch eher ein Ausnahmefall. (Angaben ohne Gewaehr, da ich kein Jurist bin).

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