Kann man in Ungarn einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beantragen und wie sicher ist es, das Ungarn das gewährt.
Ich Bedanke mich für eine Antwort.
Mit freundlichsten Grüßen,
Peter
Kann man in Ungarn Prozesskostenhilfe beantragen?
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- Registriert: 21.01.2013, 20:42
§ 64a ZPO: Eine Partei, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union für einen bestimmten Rechtsstreit Verfahrenshilfe gewährt worden ist, hat für das Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung der in diesem Rechtsstreit ergangenen Entscheidung Anspruch auf Verfahrenshilfe gemäß diesem Titel.
Verfahrenshilfe hängt ansonsten von den Vermögensverhältnissen des Antragstellers und von der Sinnhaftigkeit des Prozess ab und kann von Gerichtsgebührenbefreiung bis zur Beistellung eines Anwalts reichen.
Verfahrenshilfe hängt ansonsten von den Vermögensverhältnissen des Antragstellers und von der Sinnhaftigkeit des Prozess ab und kann von Gerichtsgebührenbefreiung bis zur Beistellung eines Anwalts reichen.
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- Beiträge: 2
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Gehen Sie vielleicht doch am besten zum wöchentlichen Amtstag aufs Bezirksgericht, da kann man sich kostenlos von einer Richterin oder Richter aufklären lassen wie das mit der Prozesskostenhilfe, Vermögensbekenntnis, internationaler Zuständigkeit usw. läuft.
Die Anwälte zur Verfahrenshilfe werden jedenfalls von der Anwaltskammer ausgelost und haben meistens keine Gaudi, unentgeltlich für den Staat arbeiten zu müssen...
Zu beachten ist außerdem, dass nur die eigenen Prozesskosten abgedeckt werden, nicht aber die des Gegners, falls man verlieren sollte!!
Die Anwälte zur Verfahrenshilfe werden jedenfalls von der Anwaltskammer ausgelost und haben meistens keine Gaudi, unentgeltlich für den Staat arbeiten zu müssen...
Zu beachten ist außerdem, dass nur die eigenen Prozesskosten abgedeckt werden, nicht aber die des Gegners, falls man verlieren sollte!!
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