Immobilienverkauf - Verzugszinsanspruch an wen richten bei verspäteter Geldfreigabe

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plump
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Immobilienverkauf - Verzugszinsanspruch an wen richten bei verspäteter Geldfreigabe

Beitrag von plump » 16.02.2026, 17:22

Guten Abend,

beim Kollegen V (Verkäufer) kam es zu einem privaten Hausverkauf an K (Käufer). Nach Abwicklung aller Daten, der Eintragung ins Grundbuch und bereits dem Einzug von K in die Immobilie, hat V den Treuhänder kontaktiert um zu fragen wann die Auszahlung vom Treuhandkonto erlangt, da die Eintragung ins Grundbuch bereits vollzogen wurde. Auf diese Rückfrage hin hat der Treuhänder erwähnt, dass die Pfandbestellungsurkunde sowie deren notarielle Beglaubigung fehlerhaft waren und daher keine Auszahlung erfolgen kann - trotz der bereits getätigten Grundbucheintragung. Das Fehlverhalten liegt also an der Bank der Käuferseite, welche zwar erneut dringlichst kontaktiert wurde, aber nur träge reagiert.

Da die Kaufsumme nicht unerheblich ist, fallen in diesem Zusammenhang Verzugszinsen an - die die Bank von K verursacht hat.

Da der Verkauf an sich aber von Privat an Privat gerichtet ist, stellt sich die Frage an wen diese Forderung von V nun zu richten ist (an Bank von K, oder an K direkt welcher diesen Anspruch an die Bank weitergeben kann) - und zu welchem Zinssatz (Privatrechtlich wurde im Kaufvertrag ein erhöhter Zins anstelle der sonst üblichen 4% vereinbart sollte es zum Verzug des Kaufpreiszahlungssumme kommen, was theoretisch nicht eingetreten ist denn der Kaufpreis wurde fristgerecht hinterlegt, nur ist die Auszahlung verzögert).

LG



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