Ist das möglich?

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Hank
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Beitrag von Hank » 22.05.2011, 07:51

Müsste man auch den konkreten Fall samt Unterlagen anschauen und was das für eine Veranstaltung war.

An sich ist es bei einer Unterlassungsklage mit einer Unterschrift, dass man sein beklagtes Verhalten in Zukunft unterlassen wird, getan.

Bei Markenschutzverletzungen kann der Schutzberechtigte allerdings Schadenersatz verlangen, je nachdem wie viel Geld der Veranstalter sich durch die Übertretung unrechtmäßig verdient hat.

Der Markeninhaber wird sich logischerweise an den offiziellen Veranstalter wenden, Patrick ist Ansprechpartner für Anwalt, Gericht usw.

Allerdings kann Patrick, je nachdem wie Markus und Tamara mitverantwortlich sind, an sie Rückforderungen stellen, d.h. er muss euch zuerst den anteiligen Betrag in Rechnung stellen, klagen und dann vor Gericht beweisen, dass Ihr ihm den Betrag schuldig seid.

Es wird also davon abhängen was Tamara und Markus konkret mit Veranstaltung und deren Verlauf zu tun hatten, also welcher gegenseitige Verantwortungszusammenhang tatsächlich geherrscht hat und was Patrick gegen Euch an Beweisen in der Hand hat.

Patrick müsste sich jednefalls den Stress antun, zum Anwalt, aufs Gericht gehen, das dauert Zeit (mind. ein halbes Jahr), kostet Nerven und vorab eine Stange Geld und herauskommen tut ein Vergleich, d.h. 50% von der verlangten Summe ist zu zahlen.

Geld regiert die Welt und beim Geld hört sich bekanntlich die Freundschaft auf. Da muss man abwägen was einem die Freundschaft wert ist.

Musik und Geld ist sowieso immer ein sehr heikles Thema - bereits Mozart konnte nicht umgehen damit, viele Popstars haben sich ruiniert trotz der ganzen Kohle.

Wenn Euch also die Musik wichtiger ist als der Zaster, dann geht's zum Markenschutzinhaber, vielleicht hat er Verständnis für idealistische Musikfreaks.

Eine bekanntere Tiroler Musikgruppe (gibt's noch) hat einst geglaubt, es wäre ein guter Gag auf ihrer CD, das Nike-Logo zu einem Frankfurter-Würstel umzumodeln. Uiuiui. Da sind sie demütig in die Nike-Zentrale nach Salzburg zum Canossa-Gang...


LiGrü HAnk

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Hank
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Beitrag von Hank » 25.05.2011, 12:01

Es geht ja bei Euch um einen ganz konkreten Fall, nämlich den Verwendungsanspruch durch einen Markenschutzberechtigten.

Zumindest VJ Markus hatte offensichtlich ein wirtschaftliches Interesse, dass die Veranstaltung auch finanziell möglichst positiv abläuft. Auch wenn Tamara unentgeltlich arbeitete, so hatte sie ebenso wie Markus im Rahmen der Veranstaltung ein gewisses Vertragsverhältnis mit Patrick.

Wenn Tamara und Markus also wider besseren Wissens Patrick in seiner Absicht bestärkten oder unterstützten aus finanziellen Erwägungen eine Rechtsübertretung zu begehen - so auf "mach's halt, scheiß' dich was, wird schon niemandem auffallen" o.ä. - tragen beide eine Mitschuld und können von Patrick wegen Schadenersatz in einem Zivilprozess beansprucht werden (ABGB § 1223 ff.). Entscheiden tut dann der Richter, eh' klar.

Die Beweispflicht obliegt dabei Patrick, dass eben Markus und Tamara qualifiziert mitgewirkt haben und dass letztlich vereinbart worden ist, dass im Schadensfall alle zusammenhalten. Als Beweise zählen glaubhaft dargelegte mündliche Vereinbarungen, SMS, e-mail oder Augen- und Ohrenzeugen.

Wird also vom Streitwert abhängen, wie realistisch die ganze Sache ist. Ohne Anwalt wird es Patrick kaum schaffen und dann brauchen im Fall des Falles auch Markus und Tamara einen Anwalt.

Und es wird auch davon abhängen, wie wichtig die Freundschaft ist - oft ist es leider heutzutage so, dass wegen ein paar Hunderter langjährige Beziehungen für immer zu Bruch gehen.

Gehts vielleicht einmal mit den ganzen Unterlagen zum sog. "Amtstag" aufs Bezirksgericht (meistens Di. Vormittag), am besten ganz in der Früh, weil dort sieht man krass, dass offenbar jeden mit jedem wegen allem streitet.

Am Amtstag kann man sich gratis von einem Richter beraten lassen oder Ihr kontaktiert einen Rechtsanwalt in Eurer Nähe - die Erstauskunft ist, wenn der Anwalt einverstanden ist bzw. er es euch anbietet, auch gratis.

Aus der Distanz und ohne Akten und Lokalaugenschein ist es immer schwierig eine optimale Auskunft zu geben.

LiGrü Hank 8) 8) 8) 8) 8)

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