Frage zu § 32 WEG

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Doctore
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Frage zu § 32 WEG

Beitrag von Doctore » 28.06.2026, 16:31

Bei mir werden pro m³ Wasser 8,84 Euro verrechnet, aktuelle Wasser- und Kanalgebühren auf Nachfrage in Gmunden 7,66 Euro
Darf eine Wohnungsgenossenschaft bei der Betriebskostenabrechnung einen Aufpreis bei Kaltwasser- und Kanalgebühren über den tatsächlichen Preis hinaus bei den Wohnungseigentümer verrechnen?
Wenn ja, wieviel und wo kann man das gesetzlich geregelt herauslesen?



alles2
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Re: Frage zu § 32 WEG

Beitrag von alles2 » 28.06.2026, 23:00

Man sollte schon aufpassen, dass da etwas nicht vermischt wird. Zuerst erwähnst Du den Verbrauchspreis. Doch die Wassergebühren können - sofern es nicht separat erfolgt - zwar auch den Wasserbezug einbeziehen, wobei dann noch die Zählermiete enthalten sein kann und eventuell Gebühren für Abwasser und den Anschluss dazukommen. Daher sollten die einzelnen Posten sehr genau ansehen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

alles2
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Re: Frage zu § 32 WEG

Beitrag von alles2 » 29.06.2026, 09:44

Doctore hat geschrieben:
29.06.2026, 08:52
Danke für die Rückmeldung!
Zählermiete wird noch zusätzlich verrechnet, daher verstehe ich nicht, mit welcher Begründung hier ein Aufpreis gerechtfertigt sein soll.
Du hast Deinen zweiten Beitrag als neues, eigenständiges Thema verfasst. Bitte lösche es, indem Du es abrufst und oben rechts davon auf das X-Symbol klickst.

Bitte hab Verständnis, dass wir hier aus der Ferne nicht beurteilen können, wie was abgerechnet wird. Mein Einwand sollte nur als Anregung dienen, dass es als Außenstehener oft nicht so einfach ist, da sich einen Überblick zu verschaffen. Daher solche Dinge besser direkt mit der Genossenschaft besprechen und bei Ungereimtheiten eventuell hier davon berichten.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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