Was mach ich nur damit?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
IchBinÖsterreichBauchfleisch
Beiträge: 16
Registriert: 03.06.2023, 12:48

Was mach ich nur damit?

Beitrag von IchBinÖsterreichBauchfleisch » 15.07.2025, 17:34

Werte Mitlesende!

Ich befinde mich in folgender Situation:
Ich hatte als Käufer Auffassungsunterschiede mit einem gewerblichen Autoverkäufer betreffend einiger essenzieller Vertragsbestandteile.
Es folgte eine Klage, eine Gerichtsverhandlung, und schließlich auch ein Urteil zu meinen Gunsten, mit dem Ergebnis dass der Kaufvertrag wegen Irrtums nichtig ist.
Der Gerichtsvollzieher pfändet brav und hat auch schon einen Teil des irrtümlich bezahlten Kaufpreises eingetrieben.
So weit so gut. Aber das in Rede stehende Auto rostet derweil schon seit mehr als zwei Jahren in meinem Garten (also nicht auf einem Stellplatz, in einer Halle, in einer Garage, sondern wirklich inmitten der eigentlich zur Erholung gedacht gewesenen Wiese).
Das Auto muss weg. Es gehört mir nicht, und ich weigere mich, es weiter zu beherbergen.
Mein Anwalt sagt: Der Autohändler tritt die Rechte an dem Fahrzeug nicht ab. Der Gerichtsvollzieher kann das Fahrzeug erst dann pfänden, wenn in einer Versteigerungshalle in einem anderen Bundesland Platz frei wird. Das Auto einfach auf die Straße zu stellen sei ein Problem, zudem es nicht angemeldet ist.
Insgeheim denke ich, dass er sich nicht befugt fühlt, auf Kosten meiner Rechtsschutzversicherung Beratung über die Unterbringung von möglicherweise pfändbaren Gegenständen zu leisten.
Wer hat eine Idee wer mir sagen könnte, wie ich dieses Fahrzeug schonend aus meinem Garten bekommen könnte, ohne in Gefahr zu laufen dass ich dafür belangt werden könnte?

Ich wäre dankbar für jede legale Idee.

Gruß
IBÖB



alles2
Beiträge: 4097
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Was mach ich nur damit?

Beitrag von alles2 » 16.07.2025, 01:06

Du kannst mal einen Abschleppdienst fragen, welche Möglichkeit es gäbe. Oder Du kontaktierst den Verkäufer und setzt ihm eine Frist bis wann er das Fahrzeug abzuholen hätte, da Du Dich sonst um die Lagerung des Fahrzeug kümmern würdest und ihm die Kosten dafür auferlegt werden. Du kannst es auch mit dem Rechtsschutz klären, was er von dieser Idee hält.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

IchBinÖsterreichBauchfleisch
Beiträge: 16
Registriert: 03.06.2023, 12:48

Re: Was mach ich nur damit?

Beitrag von IchBinÖsterreichBauchfleisch » 16.07.2025, 13:48

All diese Ideen habe ich schon mit meinem (von der Rechtsschutzversicherung bezahlten) Anwalt besprochen.
Eine von "das wäre schwierig" abweichende Antwort konnte ich ihm nicht entlocken.
Und irgendwie trau ich mich nicht so recht bei der RS-Versicherung für die gleiche Angelegenheit trotz anwaltlicher Vertretung nochmals anzufragen.

alles2
Beiträge: 4097
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Was mach ich nur damit?

Beitrag von alles2 » 16.07.2025, 21:10

Du kannst das Gericht am Amtstag aufsuchen und vielleicht erwischt Du den Richter, der mit Deinem Verfahren vertraut ist. Dem kannst Du fragen, welche Möglichkeiten er sehen würde und wie so ein Unterlassungsbegehren über das Gericht aussehen würde.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

IchBinÖsterreichBauchfleisch
Beiträge: 16
Registriert: 03.06.2023, 12:48

Re: Was mach ich nur damit?

Beitrag von IchBinÖsterreichBauchfleisch » 17.07.2025, 06:09

Geht es da denn wirklich um Unterlassung, und nicht um meinen nicht erfüllten Anspruch auf Rückabwicklung, im Sinne der gerichtlich aufgetragenen Rücknahme des Fahrzeugs durch den Verkäufer?

alles2
Beiträge: 4097
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Was mach ich nur damit?

Beitrag von alles2 » 17.07.2025, 09:38

Du kannst es auslegen, wie Du es möchtest. Das tut so lange nichts zur Sache, als dass noch nichts konkret ist. Schließlich hat er es "unterlassen", dass sein Fahrzeug nicht mehr in Deinem Garten stehen muss ;-)

Ich beispielsweise stelle mich auch oft dümmer, um schließlich das zu bekommen, was ich möchte. Richter (aber auch Ärzte) haben es oft nicht gern, wenn wer schon alles weiß. Und gerade wenn man aus juristischer Sicht danebenliegt, helfen Richter nach und klären einem so gut wie möglich auf. Hingegen was soll man jemanden erzählen, der womöglich eh schon alles weiß. Wie gesagt, in einem noch unverbindlichen Gespräch kannst Du es nennen, wie Du willst. Wichtig ist nur, dass aus Deiner Beschreibung ganz klar die Absicht hervorgeht.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

IchBinÖsterreichBauchfleisch
Beiträge: 16
Registriert: 03.06.2023, 12:48

Re: Was mach ich nur damit?

Beitrag von IchBinÖsterreichBauchfleisch » 18.07.2025, 19:07

Lieber alles2,
Ich lese aus deinem Kommentar den berechtigten Vorwurf der AllesBesserWisserei heraus, und ziehe mich daher beschämt von dieser Plattform zurück.

alles2
Beiträge: 4097
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Was mach ich nur damit?

Beitrag von alles2 » 18.07.2025, 19:40

Moment, ich habe doch nicht mehr gemacht, als Dir - ohne Garantie auf Erfolg - diverse Möglichkeiten anzuregen, wo man sich eventuell hinwenden könnte, um sich über die weitere Vorgehensweise zu erkundigen. Das hatte ich in Deinen anderen Threads nicht sehr viel anders gemacht, wofür Du mir noch dankbar warst. Würde ich das sein, was Du mir nun öffentlich unterstellst, hätte ich das bestimmt nicht gemacht und Dir die Marschroute für die Durchsetzung etwaiger Rechte vorgegeben. Und schließlich warst Du es, der gegen meine Äußerungen (berechtigte) Einwände hatte und potentiell einen auf Besserwisser machte, wie ich z.B. das mit dem Unterlassungsbegehren brachte. Ich hatte ja nicht einmal abgestritten, dass Du mit Deiner Auffassung richtig liegen könntest, und stattdessen dargelegt, was (aus psychologischer Sicht) hinter meiner Aussage steckte. Wenn einem schon das übelgenommen wird und man nicht einmal mitwirken möchte, kann man es sowieso bleiben lassen und sich damit abfinden, was einem eh schon der eigene Anwalt gesagt hat. Ich wollte - ob der schwierigen Konstellation und wider besseres Wissen - mich nur an einer legalen und eventuell kreativen Idee herantasten, für die sich ein seriöser Anwalt nicht erblöden würde. Wenn einem diese Bemühungen schon übelgenommen werden, verstehe ich die Welt auch nicht mehr. Und wer sowieso rechtsschutzversichert ist, vertraut sich - oh Wunder - freiwillig einem besserwisserischem Anwalt an und ist auf ein Forum nicht angewiesen. Solltest Du Dich mit Deinem letzten Beitrag einfach nur im Ton vergriffen haben (schließlich kann man über alles reden) oder einen schlechten Tag erwischt haben, kannst Dich gerne wieder melden. Denn mich, der es nicht besser weiß, hätte schon auch interessiert, was bei einem Amtstag herausgekommen sein könnte. Anregungen (über Anlaufstellen) gebe ich ja einige. Aber selten erfährt man, was dabei herausgekommen ist. Das kannst Du nun auffassen, wie Du möchtest. Davon ab wären aussagekräftigere Thread-Titel sicher von Vorteil. Auch das allgemein als gut gemeinter Tipp, wenn wir schon bei den Vorwürfen sind :roll:
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Hank
Beiträge: 1530
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Was mach ich nur damit?

Beitrag von Hank » 18.07.2025, 22:58

Da ein gültiger Eigentumserwerb nach der Lehre von Titel und Modus sowohl einen gültigen Titel, als auch einen gültigen Modus voraussetzt, führt die gerichtliche Anfechtung nur zur Aufhebung des Vertrags, dh des Titelgeschäfts!

§ 877 ABGB ordnet zwar eine Rückstellungspflicht Zug um Zug an. Diese Rückabwicklung ist aber nicht immer einfach und betrifft grundsätzlich beide Seiten. Daher muss auch der Anfechtende uU – zB für die Benützung einer Maschine oder eines Kraftfahrzeugs – ein Benützungsentgelt für die Zwischenzeit entrichten.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 50 Gäste