Verstehe gerade Dein Problem nicht! Irgendwie deckt sich das nicht mit dem, was bspw. "Unfallversicherung-Vergleich" dazu schreibt:
Spätestens innerhalb einer Woche müssen Sie den Unfall gemeldet haben. Diese Frist wird von den Versicherungsanstalten in den Obliegenheiten vorgeschrieben. Verstoßen Sie gegen Ihre Pflichten, befreien Sie die Unfallversicherung von Ihrer Leistungspflicht. Nicht nur das, Sie geben der Unfallversicherung auch das Recht, den Vertrag zu kündigen. Es ist daher äußerst wichtig, diese Frist nicht zu verpassen.
[...]
Achtung: Beachten Sie hier den Unterschied zwischen Versicherungsnehmer und Versicherten! Versicherungsnehmer sind verpflichtet, den Obliegenheiten nachzukommen.
Bei meiner Aussage geht es doch um was ganz anders, als was Du argumentativ eingeworfen hattest. Überleg einmal, warum man bei einem Unfall die Polizei sofort hinzuziehen und sie mit einem Ereignis nicht erst in ein paar Monaten konfrontieren sollte. Der Versicherer möchte bei schadenersatzrechtlichen Ansprüchen auch klären wollen, ob womöglich unrechtmäßige Schadensforderungen gestellt werden. Um den Unfallhergang vollständig rekonstruieren und untersuchen zu können, braucht sie alsbald sämtliche Informationen. Wirkt man entgegen der Vertragsbedingungen nicht mit, die nicht per Gaudi existieren, kann es eben passieren, dass man die Versicherungsleistung verliert. Soweit wird es allerdings nicht kommen, sollte die Sachlage ausreichend protokolliert und für das Versicherungsunternehmen keine Zweifel über den Unfallhergang bestehen.
Aber wenn Du den Lesern was anderes vermitteln möchtest, lasse ich Dir die Freude. Mich entzieht sich ohnehin, wie Du das mit der Schadensmeldung innerhalb von 3 Tagen meintest. Wenn das bei Deiner Polizze so ist, sollte man das nicht verallgemeinern. Vielmehr spekuliere ich, dass Du einen schlechten Tag erwischt hast oder Deinen Vertragsinhalt nochmals durchlesen solltest, da diese kurze Meldefrist von den Versicherungen meistens bei Todesfällen festgelegt wird.
Oder was das mit der grünen Karte soll: Bei Reisen mit dem Auto in die Türkei ist die kostenpflichtige große Internationale Versicherungskarte (IVK) notwendig.
Wenigstens artet die Diskussion nicht in die Richtung aus, als das alle Eventualitäten durchgespielt werden, die einem Unfallbeteiligten selbst an der rechtzeitigen Meldepflicht hindern könnte (Spitalsaufenthalt usw.). Ansonsten - sofern nicht gar persönliche Befindlichkeiten mitschwingen - sollte man mit Halbwahrheiten erfahrungsgemäß vorsichtig hantieren und Ergänzungen von Mitgliedern nicht als persönlichen Angriff verstehen!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!