ich bin in einer doofen Situation. Vielleicht kann jemand hier seine Einschätzung abgeben.
Ich versuche mich so kurz wie möglich zu fassen

Ich habe im August ein Haus besichtigt und mich mit der Verkäuferin auf den Kaufpreis von insgesamt 235.000 EUR geeinigt (wobei davon 15.000 EUR für das Mobiliar ist - hierfür gibt es einen extra Vertrag. Die 15.000 wurden von mir bereits an die Verkäuferin überwiesen)
Ein Kaufvertragsentwurf (Übergabedatum für das Haus 15.10- wie von uns gewünscht) wurde vom Notar erstellt, von uns für okay befunden und ein Termin zur Unterzeichnung wurde für den 5.10 angesetzt. Ich habe dann auch bereits den Kreditvertrag bei der Bank unterzeichnet.
Am 3.10 verstirbt die Verkäuferin völlig plötzlich(also vor Kaufvertragsunterzeichnung)
Der Notar (der auch der Gerichtskommissär für die Verlassenschaft der Verkäuferin ist)versicherte mir sofort, dass ich weiterhin ein Anrecht auf das Haus habe, weil in AT auch mündliche Verträge über Immobilien gültig sind. Er sagt, dass er von Freunden von der Verstorbenen erfahren hat, dass der Erbe wohl eine gemeinnützige Organisation sei. Es gäbe ein Testament in einem BAWAG Bankschließfach. Er schätzt, dass die Vertragsunterzeichnung nun wohl um 2 Monate verzögert stattfinden wird.
Es sind nun 2 Monate vergangen und bis jetzt stehen die Erben nicht fest obwohl seit dem ersten Tag bekannt ist, dass das Testament in einem Schließfach bei der Bank liegt. Es wurde wohl einfach nichts gemacht zwei Montae lang. Nun endlich haben man erreicht, dass man zur Richtigen Stelle bei der Bank kam und jetzt dauert es noch einmal 3 Wochen bis die das Schließfach öffnen.

Meine Fragen: Sind die Erben wirklich 100% an den mündlichen (bzw durch die Erstellung des Entwurfes bereits schriftlichen) Kaufvertrag gebunden? (nicht, dass ich jetzt ewig warte und dann bekomme ich es womöglich gar nicht)
Wenn ja, bin ich das ja auch. Sollte sich die Verlassenschaftsabhandlung lange hinziehen, habe ich dann Chancen aus dem Vertrag auszutreten? Schließlich sollte laut Entwurf die Übergabe am 15.10 stattfinden. Brauche ich dafür zwingend einen Anwalt?
Der Nachlass ist ja eine juristische Person. Wie läuft das jetzt ab? Muss die ganze Verlassenschaft komplett abgehandelt werden, bis dann die Organisation das Haus an mich verkaufen kann oder kann das sozusagen auch der Nachlass machen?
Ich habe gefühlt 10 mal gefragt, ob die Heizung im Haus eingeschaltet wurde und bekam bis heute keine Antwort. Sollte am Haus ein Schaden entstehen (Wasserschaden wegen gefrorenen Leitungen zB) wer haftet dann dafür? Ja wohl hoffentlich nicht ich oder?
Es hängt so viel an dem dran. Ich hab selber ein Haus was verkauft werden muss, die 15.000 EUR hab ich mir von den Eltern gebort und wollte sie dann einige Wochen später mit dem Immobilienkredit zurückzahlen. Diese Hinwarterei und das ewige hinziehen ohne verlässliche Aussage wielange es nun wirklich realistisch dauert macht mich fertig.
Ich hoffe, dass das nicht zu lange war. Ich danke euch für eure Einschätzung!