Ein Kreditvertrag eines Devisenausländers muss ja nicht vergebührt werden. Wie sieht es aus wenn nun als Sicherheit eine Pfandbestellungsurkunde zu einer Liegenschaft im Inland hereingenommen wird - muss diese vergebührt werden?
Und wenn nein wie sieht es aus wenn ich diese PBU einem Deviseninländer Kredit widme? - muss ich dann nachvergebühren??
Danke für die Hilfe schon im Vorraus.
Gebührengesetz
RE: Gebührengesetz
Ebenfalls nicht! Aber die Einverleibung ins Grundbuch ist zu vergebühren. So oder so wird in Österreich gemolken, darüber können wir uns einigen. Auch die fehlende Vergebührung von Kreditvertrag ist scheinheilig: 0,8 % der Kreditsumme müssen ans Finamzamt abgeführt werden. Das wird von den Banken schon einkalkuliert.
MFG,
MEMIL
MFG,
MEMIL
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