Schadensersatz für rechtswidrige Kündigung

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jipp
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Schadensersatz für rechtswidrige Kündigung

Beitrag von jipp » 10.01.2015, 17:29

Hallo,

meine Vermieterin hat letztes Jahr eine Kündigung überreicht und mir einen Monat Zeit gelassen auszuziehen.

Vorher war das Vertrauensverhältnis und die Harmonie sichtbar zerstört, weil sie immer wieder in meine Privatsphäre eingedrungen ist.

Nun bin ich umgezogen und musste im Dezember noch Miete zahlen, sowohl an sie, als auch an den neuen Vermieter.

Gegen den Rauswurf hätte mich nicht nicht wehren können, weil sie
a) geistig eingeschränkt ist,
b) eine verrückte Domina ist. Und weil...
c) ich nicht einmal einen Zimmerschlüssel hatte und
d) das Zimmer war vermutlich bereits neu vermietet war

Kurz:

Könnte ich einen Schadensersatzanspruch für Miete stellen, weil ich durch ihre Willkür "alternativlos" war?

(bzw. ich hätte meinen Weihnachtsurlaub unterbrechen müssen, um zeitlich passend auszuziehen)



Manannan
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Beitrag von Manannan » 10.01.2015, 19:19

Unabhängig ob MRG oder ABGB die Rechtsgrundlage Ihres Mietvertrages sind, stellt sich mir die Frage, wenn Sie schon der Meinung waren, dass die Miete widerrechtlich ist, warum Sie dann die Miete bezahlt haben und noch dazu auch an den neuen Vermieter, der nicht einmal Ihr Vertragspartner ist?

jipp
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Beitrag von jipp » 10.01.2015, 20:27

An den neuen Vermieter habe ich bezahlt, weil ich meine Sachen irgendwo unterstellen musste, ehe ich Österreich für 2 Wochen verlasse. Die Weihnachtszeit wollte ich "ungestört" bei meiner Familie verbringen.

Ebenfalls wurde mir dazu angeraten, da ich im Falle einer Kautionsklage vor Gericht verloren hätte, wenn ich im Mietrückstand wäre.

Übrigens habe ich nur wenige Tage vor Einzug in die neue Wohnung diese besichtigt. Am 18. Dezember bin ich dann eingezogen (glücklicherweise zufrieden). Am 20 ging es dann in den Urlaub.

Da ich die Miete für die alte Wohnung im Voraus bezahlen musste und ich in der Stadt nicht einmal wusste, ob ich eine neue Bleibe finde (überfüllte Stadt an der Grenze), habe ich vorsorglich Miete bezahlt und wäre bereit gewesen notfalls das Zimmer "gewaltsam zu besetzen". Das blieb mir zum großen Glück erspart
...nun möchte ich mein Geld zurück.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 11.01.2015, 11:39

Aufwendungen die Ihnen durch eine widerrechtliche Kündigung entstanden sind, können Sie grundsätzlich als Schadenersatz geltend machen.
Laut Sachverhalt hätten Sie in der alten Wohnung Sie noch bis Ende Dezember bleiben können und so sehe ich auch wenig Land, dass Sie hiefür Ersatz zugesprochen bekommen.

jipp
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Beitrag von jipp » 11.01.2015, 15:33

Danke für die Erklärung.

Ich werde dann zum Anwalt gehen und mich beraten lassen. Es bleibt nur der Weg zum Gericht, weil es an meinem Wohnort keine Schlichtungsstelle gibt.

Auf Kautionsrückzahlung werde ich mit Sicherheit klagen.
Auf Schadensersatz sehe ich auch eine Möglichkeit, da von der Vermieterin übliche Hygienerichtlinien nicht einhalten wurden, Streit an der Tagesordnung war und Eingriffe in meine Privatsphäre stattgefunden haben.

Evtl. nicht Schadensersatz, sondern nachträgliche Mietminderung, weil:
am 3. Dez. habe ich die Miete bezahlt, am 6. Dez. gab es einen extrem lautstarken Streit

Ich würde jetzt spontan auf Vertrauenstatbestand plädieren.

Im Übrigen habe ich ein 6-seitiges Dokument, das dokumentiert, wie sie mich behandelt hat (über die 2 Monate hinweg).

Kurze Frage:
Die 2 kompetentesten Anwälte-Teams sind beide nicht auf Mietrecht spezialisiert, aber so ziemlich alles andere (je 4-6 Personen im Team). Sollte ich dorthin gehen oder einen Fachanwalt kontaktieren?

Manannan
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Beitrag von Manannan » 11.01.2015, 18:22

Von welchem Anwalt Sie sich beraten lassen, müssen Sie selbst entscheiden. Wenn Sie einen Fachanwalt kennen, dann dürfte die Entscheidung einfach sein.
Tipp: http://www.mieterschutzverband.at/

jipp
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Beitrag von jipp » 12.01.2015, 20:57

Ich könnte doch auch 4 Monate warten und dann ein europäisches Mahnverfahren einleiten, sobald ich wieder in Deutschland bin.

Stimmt's oder mache ich irgendwo einen Denkfehler?

Manannan
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Beitrag von Manannan » 13.01.2015, 12:53

Und was wäre dann der Rechtstitel Ihrer Forderung?
Wenn Sie der Meinung sind, die Vermieterin würde die Mahnklage unwidersprochen hinnehmen, dann können Sie das gerne versuchen.

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