Pensionsrecht / Ausgleichszulage

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isolin
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Registriert: 18.01.2012, 11:20

Pensionsrecht / Ausgleichszulage

Beitrag von isolin » 18.01.2012, 11:40

Hallo, ich bin neu hier, und hoffe dass ich hier richti bin :)

Es geht um mein Vater.

Situation:
Meine Eltern sind verheiratet und wohnen in gleichen Haushalt.
mein Vater bezieht Pension, in mindest Höhe.

Meine Mutter hat zeit lang gearbeitet und dann wieder länger Hausfrau.
das war vor ca. 2 Jahre
damals ging alles ohne Probleme, und Meine Eltern beziehen mit Ausgleichszulage insgesamt irgendwas um die 1200 euro oder so ähnlich.

nun letztes Jahr hat meine Mutter für 6-8 Monate (genau weiss ich nicht) geringfügig gearbeitet.
und hat letzte September aufgehört zu arbeiten.

wir haben das bei Pensionsversicherung gemeldet dass Mutter seit September 2011 nicht mehr arbeitet und an sich müsste Ausgleichszulage wieder normal berechnet werden und sie kommen auf diiesen 1200ca. euro mindest einkommen mit pension.

aber diesmal sagt uns PSV wenn meine Mutter (welche in pensionsalter ist mit 62 Jahre, aber leider niht genug mindest versicherungsjahre) auf Arbeitslosen verzichtet, dann ist das eine freiwillige Verzicht und wird von der Ausgleichszulage abgezogen.


nun meine Frage falls mir jemand das beantworten kann.

wie kann das sein dass eine Frau mit 62 bisschen geringfügig gearbeitet hat, und sie das körperlich nicht mehr schafft, und so wieder Hausfrau sein möchte zu AMS laufen müssen damit sie (meine Eltern) ihren Grundrechte nicht verliert ??

Falls meine Mutter jetzt zu AMS muss damit sie ihren mindest Einkommen sichern kann, sie ist 62, wo soll sie sich denn bewerben ? keiner will sie haben, ausserdem ist meine Mutter gesundheitlich auch nicht mehr fit.

Also bitte kann mir jemanden das beantworten ob das wirklich so ist? oder liegt da jetzt eine Fehler vor ?
wie ich die Informationen aus Info-blatt verstanden habe, wird bei der Ausgleichszulage nur die tatsächliche netto Eikommen im Haushalt berücksichtigt werden. Das heisst für mich, wenn meine Mutter Hausfrau sein will und nicht "Arbeitslosen" beziehen will, dann hat sie defakto KEIN netto einkommen. Das hat doch nichts mit Verzicht zu tun, oder versteh ich da was falsch ? Hausfrau sein für eine 62 jährige Frau ist doch auch ihr Recht, seit wann darf eine "ehemalige" Hausfrau nicht mehr Hausfrau sein, nur weil sie zwischen durch immer wieder bisschen gearbeitet hat.

bitte um Auflärung, falls das hier jemand liest.

bitte bitte.

mfG

iso

p.s.: falls sehr sehr viel Fehler im Text zu finden ist, tut mir leid, ich schreibe kaum auf Deutsch. Ich bin zwar in Österreich aufgewachsen aber Deutsch ist doch nicht meine Muttersprache, und meine Studium und Beruf hat auch kaum etwas mit deutsche Sprache zu tun. Bitte um Nachsicht.



Hans Toepfer
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Beitrag von Hans Toepfer » 18.01.2012, 14:42

Eine interessante Frage.

Prinzipiell denke ich, hat die PVA Recht, dass man/frau nicht einfach auf ein Einkommen (ein möglicher ALG-Bezug) verzichten darf. Wenn die Mutter dort einen Anspruch auf eine (Versicherungs-)Leistung hat (aufgrund eingezahlter Beiträge), dann soll sie die auch beanspruchen. Warum nicht? Dass dann die Ausgleichszulage reduziert werden würde, ist auch logisch.

Aber ich bin mir gar nicht sicher, ob die Mutter überhaupt Anspruch auf ALG hat.

AMS sagt:
"Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich jede Person, die unter anderem die Voraussetzungen der Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit und Arbeitslosigkeit erfüllt."

"Arbeitsfähigkeit u. Arbeitswilligkeit" kann man schon mal bezweifeln, vorallem wenn die Mutter gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist. Auch kann man einer 62-jährigen Frau keinen Vorwurf machen, wenn sie nicht mehr arbeiten will. Mit 60 Jahren hat sie das Pensionsalter erreicht; da muss sie auch gar keine gesundheitliche Beeinträchtigung nachweisen.

Meiner Meinung nach wird die Mutter kein ALG bekommen, weil eben die Voraussetzungen nicht gegeben sind - auch wenn das die PVA denkt. Das ALG soll ja eigentlich die Zeit überbrücken, bis man eine neue Arbeit gefunden hat - in diesem Fall unrealistisch.

Ich würde aber schon zum AMS gehen, einen Antrag auf ALG stellen (das ist alles kein großer Aufwand) und dann den ablehnenden Bescheid der PVA vorlegen.

isolin
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Beitrag von isolin » 18.01.2012, 16:48

danke für ein Anwort. Derweil ist bisschen mehr passiert.

Wir waren schon bei AMS.
um es kurz zu machen

AMS schickt meine alte Mutter zu Bewerbugnen, 4 muss sie bis ende des monats bringen. Mit ihr kaputte Beine in Winter jetzt ist das allein nicht machbar.

sie war schon Hausfrau, und das war vor ca. 2 jahre ok.
jetzt ist es nicht mehr Ok und ihren Bezüge muss gekürzt werden falls meine Mutter auf Arbeitslosen verzichtet und Hausfrau sein will. Werde mich noch an volkshilfe und anderen wenden.

das geld ist mir nicht so wichtig, mir geht es wirklich nur ums Prinzip und rechtliche Aspekt.

meine Mutter war arbeitswillig mit 60 und ist zwischen durch bisschen arbeiten gegangen, jetzt wo sie's wirklcih nicht schafft, hört sie auf
wir wollen auch nicht mehr als das mindeste was usn laut Gesetz zusteht, aber weil sie arbeitswillig war, und kurz arbeiten war, wird jetzt Bezüge gekürzt ???? DAS kann doch nicht richtig sein.

wie auch immer

danke für ihren Antwort.

Hans Toepfer
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Beitrag von Hans Toepfer » 18.01.2012, 23:44

Zitat AMS (homepage)
"Häufig gestellte Fragen:
Warum bekomme ich kein Arbeitslosengeld mehr, wenn ich das Pensionsalter erreiche?
Weil die gesetzlichen Bestimmungen den Bezug von Arbeitslosengeld ausschließen, wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen für eine Alterspension erfüllen."


Merke: es geht hier um das Pensionsalter. Wenn man in Österreich das Pensionsalter erreicht hat, kann man a) noch weiter arbeiten oder b) eine Pension beziehen oder c) als Angehöriger mitversorgt werden (Pension mit oder ohne Ausgleichszulage für ein Ehepaar) oder d) (wenn man keine Pension bekommt weil zu wenig eingezahlt/gearbeitet) Mindestsicherung Dauerleistung beziehen.

Also wenn die da nicht runtersteigen, würde ich sofort eine Pension beantragen. Vielleicht hat die Mutter ja selber einen Anspruch - mit Kindererziehungszeiten etc.? Bis der Anspruch festgestellt ist, gibt es Pensionsvorschuss vom AMS und man hat Ruhe vom Arbeitssuchen. Wenn die Ausgleichszulage von der PV trotzdem nicht ausbezahlt wird, würde ich Mindestsicherung beantragen - hier geht es um das reale, faktische Einkommen und bedeutet ein Einkommen gleich hoch wie die Ausgleichszulage - bis auf die Sonderzahlungen.

Eine reichlich absurde Situation. Was sagt denn das AMS, wielange die Mutter Arbeit suchen muss, bis man sie in Ruhe lässt? Bis 65 Jahre? Bis 70 Jahre?

isolin
Beiträge: 3
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Beitrag von isolin » 19.01.2012, 21:56

@Hans Töpfer:
Danke für Info.

laut AMS noch 3 Jahre, dann hat sie ihr Mindest Versicherungszeit erreicht.
aber noch 3 Jahre Arbeit suchen mit ihr kaputten Bein und Alter ist alles anderes als realistisch.

und wie Sie oben geschreiben haben:
"........als Angehöriger mitversorgt werden (Pension mit oder ohne Ausgleichszulage für ein Ehepaar)......."

eben genau DAS soll jetzt nicht mehr gehen, wenn man zwischen durch mal arbeiten war... drum .. absurd ist tatsächlich das richtige Wort.

Die bearbeiterin von PV hat mir aber kein richtigen Grund nennen können warum das jetzt auf einmal so sein soll. Die Dame wird mich zurück rufen, und es kann aber etwas länger dauern..
mal sehen wie lange sie jetzt braucht.

die Situation ist einfach total absurd...

aber danke für ihren Info.

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