Hallo
ich suche eine Beschreibung und ein Beispiel für den Begriff "unmittelbare Bundesverwaltung". Leider finde ich nirgends einen Hinweis?
Könnt Ihr mir weiterhelfen?
Unmittelbare Bundesverwaltung
Artikel 10 und 11 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Unmittelbare Bundesverwaltung:
Die Vollziehung der Bundesverwaltung erfolgt durch eigene Bundesbehörden in allen Instanzen.
Zum Beispiel beim Finanzrecht: 1. Instanz = Finanzamt, 2. Instanz = Unabhängiger Finanzsenat und 3. Instanz = Bundesministerium für Finanzen
Mittelbare Bundesverwaltung:
Vollziehung der Bundesverwaltung erfolgt durch Landesbehörden.
Zum Beispiel beim Verkehrsrecht: 1. Instanz = Bezirkshauptmannschaft, 2. Instanz = Unabhängiger Verwaltungssenat
Unmittelbare Bundesverwaltung:
Die Vollziehung der Bundesverwaltung erfolgt durch eigene Bundesbehörden in allen Instanzen.
Zum Beispiel beim Finanzrecht: 1. Instanz = Finanzamt, 2. Instanz = Unabhängiger Finanzsenat und 3. Instanz = Bundesministerium für Finanzen
Mittelbare Bundesverwaltung:
Vollziehung der Bundesverwaltung erfolgt durch Landesbehörden.
Zum Beispiel beim Verkehrsrecht: 1. Instanz = Bezirkshauptmannschaft, 2. Instanz = Unabhängiger Verwaltungssenat
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