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mauchen26 - Beiträge: 2
- Registriert:17.05.2011, 12:19
Beitrag
von mauchen26 » 26.05.2011, 19:47
hallo!
mein vater ist 1994 verstorben. 2005 haben meine großeltern meinem onkel das haus per übergabevertrag überschrieben und sich ein wohn-, belastungs- und veräußerungsverbot einräumen lassen. im mai 2011 ist nun mein opa verstorben. bin ich pflichtteilsberechtigt? habe ich ansprüche gegenüber meinem onkel aus dem übergabevertrags?
vielen dank im voraus!
lg
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Hank - Beiträge: 1574
- Registriert:26.08.2010, 15:39
Beitrag
von Hank » 26.05.2011, 23:19
Würde sagen, Sie sind plichtteilberechtigt, weil unter "Kinder" auch Enkelkinder gemeint sind, weil Ihr Vater als direkter Pflichtteilsberechtigter leider ausfällt und unabhängig von dem was mit dem Onkel vereinbart - Pflichtteil bleibt Pflichtteil.
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