Unternehmen als Minderjähriger gründen

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clem
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Unternehmen als Minderjähriger gründen

Beitrag von clem » 10.08.2009, 22:21

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin derzeit 16 Jahre alt und interessiere mich für eine Unternehmensgründung im Bereich IT-Dienstleistungen.

Bisher konnte ich nur Informationen aus Deutschland finden, wo dies mit Ermächtigung des gesetzlichen Vertreters und mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts möglich ist.

Wie sieht die Lage in Österreich aus?

Danke und mfg
clem



Phelaxis
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Beitrag von Phelaxis » 11.08.2009, 00:42

Sehr geehrter Herr clem,

in Österreich ist es leider nicht möglich, ein Gewerbe unter 18 Jahren zu eröffnen. Auch der gesetzliche Vertreter kann hierfür keine Erlaubnis erteilen. Da ich davon ausgehe, dass Sie Ihre Dienste auf einer Website anbeiten würden und der Tätigkeit regelmäßig nachgehen würden, benötigen Sie dazu ein Gewerbe.

Anders sieht es aus, wenn Sie nur sporadisch Aufträge für Auftraggeber erledigen. Sie müssen meines Erachtens hierfür nur das Verf 24-Formular ausfüllen, in dem Sie melden, dass Sie aus selbstständiger Arbeit Erträge erzielen. Bleiben Sie unter etwa EUR 4.700,- (bitte nachlesen) Gewinn pro Jahr, müssen Sie auch keine Sozialversicherungsbeiträge oder sonstige Abgaben leisten.

Mit freundlichen Grüßen
Zuletzt geändert von Phelaxis am 11.08.2009, 12:26, insgesamt 1-mal geändert.

clem
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Beitrag von clem » 11.08.2009, 10:18

Sehr geehrter Herr Ruprecht,

vielen Dank für Ihre schnelle, jedoch leider wenig erfreuliche, Nachricht!

Woher nehmen Sie die Information, dass eine Unternehmensgründung als Minderjähriger in Österreich nicht möglich ist, wenn ich fragen darf?

Danke und mfg
clem

MG
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Beitrag von MG » 11.08.2009, 11:25

Hins. Gewerbe:

§ 8 GewO, und ansonsten: Sie können als mj (fast) keine rechtsgültigen Verträge abschließen, also...

Phelaxis
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Beitrag von Phelaxis » 11.08.2009, 12:26

MG hat geschrieben:Hins. Gewerbe:

§ 8 GewO, und ansonsten: Sie können als mj (fast) keine rechtsgültigen Verträge abschließen, also...
Hmmm ... . Warum? Er kann problemlos Rechtsgeschäfte abschließen. Nur sind diese danach schwebend unwirksam. D.h. sein gesetzlicher Vertreter müsste nachträglich zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

MG
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Beitrag von MG » 11.08.2009, 14:13

...naja eben, möchten Sie mit einem Unternehmer Geschäfte machen, wo Sie nicht wissen, ob diese "halten"?

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