Ich versuche, es kurz zu machen. Aus einer Verlassenschaft und einer Ablöse für einen Hausanteil abzüglich zahlreicher Aufwendungen auf der einen Seite und Verkaufserlöse auf der anderen, im Zuge des Todesfalls, der 17 (!) Jahre her ist, gab es eine aufgrund des fast 2jährigen Verlassenschaftsverfahrens und nachfolgender noch langwierigerer Räumung Restschuld in scjon damals nicht mehr nachvollziehbarer Höhe (heute erst recht nicht mehr). Diese wird seit einiger Zeit wiederkehrend mit allen möglichen und unmöglichen Argumenten, absurden Forderungen sowie Anschuldigungen versucht, einzutreiben.
Abgesehen davon, dass die Geldschuld in unbekannter Höhe (wurde nie beziffert) längst verjährt sein dürfte, wird jetzt versucht, eine strafrechtlich relevante Handlung zu unterstellen - vermutlich Betrug, Unterschlagung oder Veruntreuung ? und damit Druck auf eine "amikale" Abschlagszahlung zu machen, nach der Ankündigung keine der Mails, mehr zu lesen, die nur absurde Forderungen und irgendwelche Anschuldigungen enthalten. Ist die Drohung mit einer strafrechtlichen Anzeige nicht Nötigung, erstens weil keinerlei Schädigungs- oder Bereicherungsabsicht gegeben ist, nur aufgrund der langen Zeitdauer die Forderung vermutlich verjährt ist, und zweitens, selbst wenn eine strafbare Handlung vorgelegen hätte, nach mehr als einem Jahrzehnt bereits ebenfalls verjährt wäre, und daher folglich eine Androhung einer strafrechtlichen Anzeige ihrerseits strafbar ist (Nötigung, Erpressung??).
Drohung mit Strafanzeige wegen (mutmaßlich verjährter) Schulden
Re: Drohung mit Strafanzeige wegen (mutmaßlich verjährter) Schulden
Strafrechtlich sollte es nach § 57 Abs.3 StGB längst verjährt sein. Angehörige, die sich benachteiligt fühlen und es bis heute nicht verarbeitet haben, versuchen es mit den absurdesten Methoden dennoch immer wieder. Da geht es nicht mehr darum, dass die Umstände sachlich und rechtlich gerechtfertigt sind, sondern um den Druckaufbau, um jemand zur Nachgabe zu bewegen. Vom Straftatbestand wie der Nötigung sind wir noch weit entfernt. Man könnte mit einer Unterlassungsklage drohen und ankündigen, dass die Angelegenheit samt den Kostenfolgen an einen Anwalt übergeben werden würde, sollte das ungebührliche Verhalten nicht eingestellt werden. Siehe dazu mitunter hier:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=26765
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=26765
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Drohung mit Strafanzeige wegen (mutmaßlich verjährter) Schulden
Vielen Dank für die rasche Antwort!
Ich will im Grunde nur meine Ruhe haben. Es ist jetzt offenbar ein "Weihnachtsritual" geworden, mir am 24./25. Dezember unter dem Vorwand zu Weihnachten und zu meinem Geburtstag zu gratulieren, aber spätestens ab dem 3. Satz mich mit abstrusen Forderungen und Anschuldigungen zu überschütten. Nachdem ich mir nicht regelmäßig die Feiertage dadurch verderben lassen will, habe ich jetzt kundgetan, keine Mails mehr zu lesen, woraufhin ein Mail einer "Ankündigung" von Konsequenzen erhalten habe.
Ich will im Grunde nur meine Ruhe haben. Es ist jetzt offenbar ein "Weihnachtsritual" geworden, mir am 24./25. Dezember unter dem Vorwand zu Weihnachten und zu meinem Geburtstag zu gratulieren, aber spätestens ab dem 3. Satz mich mit abstrusen Forderungen und Anschuldigungen zu überschütten. Nachdem ich mir nicht regelmäßig die Feiertage dadurch verderben lassen will, habe ich jetzt kundgetan, keine Mails mehr zu lesen, woraufhin ein Mail einer "Ankündigung" von Konsequenzen erhalten habe.
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