Es wir jetzt ein "Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine" eingerichtet. Siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Sondertribunal_f%C3%BCr_das_Verbrechen_der_Aggression_gegen_die_Ukraine.
Meine Frage ist: Enstspricht dieses Tribunal den westlichen Anforderungen an ein geordnetes Strafverfahren?
Als Laie kommt es mir zunächst sonderbar vor, dass sich dieses Tribunal nur gegen eine bestimmte Personengruppe richtet, nämlich die besiegten Russen. Wenn die Person A eine Straftat begangen hat, wird sie von diesem Tribunal verurteilt, wenn eine Person B genau dieselbe Straftat begangen hat, wird sie gar nicht angeklagt und natürlich auch nicht verurteilt.
Dies dann, wenn die Person B auf ukrainischer Seite an diesem Krieg teilgenommen hat.
Und es ist ja unbestreitbar und unbestritten, dass auch von ukrainischer Seite Straftaten verübt worden sind.
Beispielsweise das Ermorden von Personen durch Bombenanschläge
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/russland-explosion-autobombe-100.html
oder der Angriff auf ein Schiff unter Omanischer Flagge, jüngst das Verstecken einer betriebsbereiten Seedrohne
in griechischen Hoheitsgewässern und und und. Die angeführten Beispiele sind wohl nur die Spitze eines Eisbergs.Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsverbrechen_im_Russisch-Ukrainischen_Krieg#Verbrechen_durch_die_ukrainische_Seite_nach_dem_24._Februar_2022
Warum werden die Drahtziehe dieser Verbrechen bzw. Straftaten vor dem Tribunal nicht angeklagt?
Dass dies so deshalb wäre weil die eine Seite einen unprovozierten Angriffskrieg begonnen hätte stimmt so nicht.
Der wurde von der Ukraine und ihren Helfern mit provoziert. Außerdem ist es unter dem Licht der momentanen hemmungslosen Drangsalierung Russlands, wie etwa auch mit diesem Tribunal, und dem derzeitigen Zurückweisen aller Waffenstillstandsersuchen und Vermittlungsersuchen Russlands durch die Ukraine denkbar oder jedenfalls nicht völlig ausgeschlossen , dass Russland zu einem pre-emptive strike berechtigt gewesen war. Die Ukraine unter Selensky plante offenbar von lamger Hand einen Krieg und andere Agressionen gegen Russland und die russische Minderheit in der Ukraine und führte sie gegen die russische Minderheit auch schon durch. Und jetzt ist wohl Russland selbst dran. Aber das kann ich nicht beurteilen und führt auch zu weit.
Meine Frage ist eigentlich, ob dieses geplante Tribunal den Anforderungen eines Strafverfahrens nach westlichen Standards entspricht.
Ich erwähne hier etwa:
Recht auf den gesetzlichen Richter
Hier ist es ja überhaupt eigenartig dass dieses Tribunal gleichzeitig Ankläger und Richter ist.
Und sollten die Richter wenn schon nicht von irgendeiner neutralen Organisation nominiert werden (auf die sich idealerweise beide Konfliktparteien einigen) und nicht von den Siegern, da liegt ja der Vorwurf der Befangenheit auf der Hand.
Vielleicht wissen ja Experten besser Bescheid was noch zu einem Strafverfahren nach westlichen Standards gehört.
Wohl auch ein Strafgesetzbuch, nach dem verhandelt wird und das schon vor dem Begehen der Straftaten existiert haben muss, das gibt es ja hier auch nicht
( nullum crimen sine lege)
Sind also diese beiden Grundsätze
Recht auf den gesetzlichen Richter
und
Nullum crimen sine lege
Bei diesem Tribunal erfüllt?
Sondertribunal
Re: Sondertribunal
Militärische Gewalt, auch als bewaffnete Selbstverteidigung, soll bekanntlich gem. UN-Charta nur ausnahmsweise und nur aufgrund einer Genehmigung des (leider oft behäbigen) UN-Sicherheitsrates - also inkl. des ständigen Mitglieds Russland - zulässig sein, damit die Herrschaft des Rechts an die Stelle der Gewalt treten kann.
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Individuelle und staatliche Kernverbrechen gegen das Völkerrecht bzw. gegen die unveräußerlichen Menschenrechte ist seit den Nürnberger Prozessen verfolgbar, allerdings auslieferungsrechtlich, realpolitisch usw. oft jedoch nur schwer durchsetzbar…
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Individuelle und staatliche Kernverbrechen gegen das Völkerrecht bzw. gegen die unveräußerlichen Menschenrechte ist seit den Nürnberger Prozessen verfolgbar, allerdings auslieferungsrechtlich, realpolitisch usw. oft jedoch nur schwer durchsetzbar…
Re: Sondertribunal
Ich frage mich, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, dieses schreckliche Blutvergießen zu stoppen und vor allem die sich ankündigende gigantische Eskalation des Konflikts, womöglich bis hin zum Atomwaffeneinsatz, aufzuhalten.
Es ist nämlich ehrlich gesagt im Moment schon so dass die Ukrainer und ihre Helfershelfer jeden Tag die modernsten Waffen an die Front karren und sie hemmungslos auf Rußland abfeuern. Wenn irgendwelche Vermittler fragen, unter welchen Bedingungen sie bereit wären, dieses Verhalten einzustellen, kommt nur der Stehsatz, sie treten für einen "gerechten und dauerhaften Frieden" ein.
Sie haben aber nirgendwo genau dargelegt, wie dieser "gerechten und dauerhaften Friede" aussehen soll, also welche Bedingungen Rußland konkret für einen Waffenstillstand erfüllen müßte.
Wenn man nach "gerechtem und dauerhaften Frieden " googelt, kommt man wie gesagt zu keinen konkreten Bedingungen. Gut, ich hab nicht allzu viel Zeit, aber in der Schnelle hab ich jedenfalls keine gefunden.
Aber man stößt z. Bsp. auf folgenden "Vortrag an den Ministerrat"
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:051648bf-4536-4ae9-9b9f-066d47877c42/42_7_mrv.pdf
Darin kommt auch dieses Eingangs erwähnte Tribunal vor, Österreich "engagiere sich für die Schließung der Jurisdiktionslücke beim Verbrechen derAggression, u.a. durch Unterstützung eines Sondertribunals im Rahmen des Europarats."
Weiters geht es um Geld, Geld, Geld das die Russen bezahlen müssten.
Auf andere Punkte in diesem "Vortrag an den Ministerrat" gehe ich lieber gar nicht ein sonst wird das womöglich polemisch..
Was kann man hier als friedliebender Mensch, der wirklich nur dieses Blutvergießen oder gar eine sich immer weiter steigernde Eskalation des Konflikts einfach nicht will, tun?
Abgesehen von ethisch-moralischen Fragen, die sich bein diesem Vorgehen, bei dem Österreich hier offenbar mitmacht, meiner Meinung nach schon stellen, ist das ganze doch auch geopolitisch völlig kurzsichtig.
Rußland sollte wie früher ein Partner der Europäer sein. An einem kollabierenden Rußland können wir doch kein Interesse haben.
Die unterstellten Eroberungsabsichten von westeuropäischen Ländern durch Rußland stimmen doch nicht und selbst wenn sie stimmen sollten sieht man doch an der Lage in der Ukraine dass die Russen dazu militärisch absolut nicht in der Lage wären die kommen ja keine 10 Meter mehr vorwärts in der Ukraine.
Also kann ein pazifistisch eingestellter Mensch, der wirklich nur ehrliche und lautere Absichten hat, hier irgend etwas gegen diesen Wahnsinn unternehmen?
Zumindest im Rahmen der österreichischen Politik?
Es ist nämlich ehrlich gesagt im Moment schon so dass die Ukrainer und ihre Helfershelfer jeden Tag die modernsten Waffen an die Front karren und sie hemmungslos auf Rußland abfeuern. Wenn irgendwelche Vermittler fragen, unter welchen Bedingungen sie bereit wären, dieses Verhalten einzustellen, kommt nur der Stehsatz, sie treten für einen "gerechten und dauerhaften Frieden" ein.
Sie haben aber nirgendwo genau dargelegt, wie dieser "gerechten und dauerhaften Friede" aussehen soll, also welche Bedingungen Rußland konkret für einen Waffenstillstand erfüllen müßte.
Wenn man nach "gerechtem und dauerhaften Frieden " googelt, kommt man wie gesagt zu keinen konkreten Bedingungen. Gut, ich hab nicht allzu viel Zeit, aber in der Schnelle hab ich jedenfalls keine gefunden.
Aber man stößt z. Bsp. auf folgenden "Vortrag an den Ministerrat"
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:051648bf-4536-4ae9-9b9f-066d47877c42/42_7_mrv.pdf
Darin kommt auch dieses Eingangs erwähnte Tribunal vor, Österreich "engagiere sich für die Schließung der Jurisdiktionslücke beim Verbrechen derAggression, u.a. durch Unterstützung eines Sondertribunals im Rahmen des Europarats."
Weiters geht es um Geld, Geld, Geld das die Russen bezahlen müssten.
Auf andere Punkte in diesem "Vortrag an den Ministerrat" gehe ich lieber gar nicht ein sonst wird das womöglich polemisch..
Was kann man hier als friedliebender Mensch, der wirklich nur dieses Blutvergießen oder gar eine sich immer weiter steigernde Eskalation des Konflikts einfach nicht will, tun?
Abgesehen von ethisch-moralischen Fragen, die sich bein diesem Vorgehen, bei dem Österreich hier offenbar mitmacht, meiner Meinung nach schon stellen, ist das ganze doch auch geopolitisch völlig kurzsichtig.
Rußland sollte wie früher ein Partner der Europäer sein. An einem kollabierenden Rußland können wir doch kein Interesse haben.
Die unterstellten Eroberungsabsichten von westeuropäischen Ländern durch Rußland stimmen doch nicht und selbst wenn sie stimmen sollten sieht man doch an der Lage in der Ukraine dass die Russen dazu militärisch absolut nicht in der Lage wären die kommen ja keine 10 Meter mehr vorwärts in der Ukraine.
Also kann ein pazifistisch eingestellter Mensch, der wirklich nur ehrliche und lautere Absichten hat, hier irgend etwas gegen diesen Wahnsinn unternehmen?
Zumindest im Rahmen der österreichischen Politik?
Re: Sondertribunal
Klar, Russland gehört zu Europa und die europäischen Staaten müssen Russland helfen, einen legitimen Platz in Europa einzunehmen.
Man braucht sich allerdings nur vorzustellen, wie kompliziert die Verwaltung und das Regieren in einem relativ kleinen Land wie Österreich schon ist - wer und wie also ein 20 Mio. km2-Land mit 11 Zeitzonen zwischen Packeis und Wüste geordnet verwalten?
Ein bekanntes russisches Sprichwort lautet ja: "In einem Jahr kann sich in Russland alles ändern, in hundert Jahren alles gleichzeitig"
Man braucht sich allerdings nur vorzustellen, wie kompliziert die Verwaltung und das Regieren in einem relativ kleinen Land wie Österreich schon ist - wer und wie also ein 20 Mio. km2-Land mit 11 Zeitzonen zwischen Packeis und Wüste geordnet verwalten?
Ein bekanntes russisches Sprichwort lautet ja: "In einem Jahr kann sich in Russland alles ändern, in hundert Jahren alles gleichzeitig"
Re: Sondertribunal
Ich frage mich, ob Österreich nicht gegen die Verpflichtungen, die es im Österreichischen Staatsvertrag von 1955 eingegegangen ist, verstößt, wenn es sich an der Einrichtung eines derartigen Tribunals beteiligt.
In Artikel 9 Abs. 2 des Staatsvertrages heißt es:
Österreich verpflichtet sich, alle Organisationen faschistischen Charakters aufzulösen, die auf seinem Gebiete bestehen[...],
als auch alle anderen Organisationen, welche eine irgendeiner der Vereinten Nationen feindliche Tätigkeit entfalten[...].
Nun ist Rußland ja zweifelsohne Mitglied der Vereinten Nationen und der Versuch, einem souveränen Staat ein derartiges Tribunal aufzuzwingen, bei dem die Staatsführung Rußlands offenbar gefangengenommen werden soll und dann vor diesem dubiosen Tribunal im Ausland abgeurteilt wird ist ja wohl eine feindliche Tätigkeit gegen Rußland. Es ist zwar momentan unklar, ob es eine Bedingung für diesen "umfassenden und gerechten Frieden" ist, dass Rußland die angeklagten Personen an das Tribunal ausliefert, oder ob es bloß für den Fall eingerichtet wird, dass die gesuchten Personen irgendwo in Drittstatten verhaftet werden können. Aber falls ersteres der Fall sein sollte, dass Rußland seine Staatsbürger an das Tribunal ausliefern muß, um Frieden zu erlangen. Würde Österreichs Teilnahme an der Errichtung dieses Tribunals und dem Versuch der Nötigung Rußlands in diese Richtung gegen den Staatsvertrag verstoßen?
In Artikel 9 Abs. 2 des Staatsvertrages heißt es:
Österreich verpflichtet sich, alle Organisationen faschistischen Charakters aufzulösen, die auf seinem Gebiete bestehen[...],
als auch alle anderen Organisationen, welche eine irgendeiner der Vereinten Nationen feindliche Tätigkeit entfalten[...].
Nun ist Rußland ja zweifelsohne Mitglied der Vereinten Nationen und der Versuch, einem souveränen Staat ein derartiges Tribunal aufzuzwingen, bei dem die Staatsführung Rußlands offenbar gefangengenommen werden soll und dann vor diesem dubiosen Tribunal im Ausland abgeurteilt wird ist ja wohl eine feindliche Tätigkeit gegen Rußland. Es ist zwar momentan unklar, ob es eine Bedingung für diesen "umfassenden und gerechten Frieden" ist, dass Rußland die angeklagten Personen an das Tribunal ausliefert, oder ob es bloß für den Fall eingerichtet wird, dass die gesuchten Personen irgendwo in Drittstatten verhaftet werden können. Aber falls ersteres der Fall sein sollte, dass Rußland seine Staatsbürger an das Tribunal ausliefern muß, um Frieden zu erlangen. Würde Österreichs Teilnahme an der Errichtung dieses Tribunals und dem Versuch der Nötigung Rußlands in diese Richtung gegen den Staatsvertrag verstoßen?
Re: Sondertribunal
Neben dem Staatsvertrag von Mai 1955 und der Neutralitätserklärung, welche von den vier Signatarmächten ggf. auszulegen sind, gibt es auch noch das nicht in der Verfassung stehende legendäre „Moskauer Memorandum“ von April 1955, also jenes, wo Leopold Figl, Julius Raab, Bruno Kreisky und Adolf Schärf Molotow & Co. in Moskau angeblich unter’n Tisch soffen - intensive diplomatische Verhandlung im Hintergrund eben…
Re: Sondertribunal
Nach dem Staatsvertrag kräht offenbar ohnehin kein Hahn mehr. Wenn ich mir die 4 Machthaber in den Signatarstaaten so ansehe - Trump, Putin, Starmer und Macron - frage ich mich, wer von denen überhaupt irgendetwas von diesem Staatsvertrag weiß..
Das bringt mich zu etwas anderem: Es mag ja diesen athmospharischen Akzent in Moskau im April 1955 gegeben haben, aber im Hintergrund standen doch verantwortungsvoll handelnde Männer, die nach diesem Blutbad, das Hitler und Stalin angerichtet hatten, nur eines wollten: Frieden. Sie erkannten, dass wir alle von etwas ganz Schrecklichem bedroht sind, wenn es uns nicht gelingt, Frieden zu bewahren. Solche Politiker sucht man heute leider vergebens, auf beiden Seiten dieses aktuellen Konflikts. Kreisky und Chruschtschow aber waren 2 Spitzenpolitiker, die dieses scheinbar Unmogliche schafften. Es gab Frieden.
Und jetzt aber ist leider das Gegenteil der Fall, diese Sehnsucht nach Frieden, diese Erkenntnis, welche Gefahren ein Krieg an sich mit sich bringt, gibt es nicht mehr. Es ist sogar manchmal das Gegenteil der Fall, unvernünftige bzw. unberechtigte Kreuzrittermentalität, und diese Sache wird dadurch für uns langfristig ein sehr böses Ende nehmen, das sage ich euch..
Und leider handelt auch unsere Bundesregierung offenbar nicht mehr nach dem Geist dieses Vertrags, den diejenigen hatten, die ihn abschlossen, bzw nach dem Gedanken der Friedensstiftung, der auch lange Zeit in der österreichischen Außenpolitik herrschte. Um wieviel besser würden wir in der Welt dastehen, wenn sie es täte..
Ich habe hier noch eine andere Frage:
Wenn jemand absichtlich eine mit einer Sprengladung bestückte Drohne auf ein anderes Land schießt, und dadurch dort unschuldige und wehrlose Zivilisten getötet werden, so ist das doch rechtlich gesehen eines: Mord.
Oder etwa nicht? Das ist keine rhetorische Frage, bitte sie nach Möglichkeit zu beantworten.
Solange das alles im Ausland stattfindet und keiner der Beteiligten österreichischer Staatsbürger ist, und auch österreichisches Staatsgebiet durch die Drohne nicht berührt wird, ist ein österreichisches Gericht hierfür wohl nicht zuständig.
Oder etwas schon? Das ist keine rhetorische Frage, bitte sie nach Möglichkeit zu beantworten.
Aber was ist, wenn die österreichische Bundesregierung jene Personengruppe, die diese Drohnen auf einen anderen Staat abschießt, massiv unterstützt?
Insbesondere finanziell, durch österreichisches Steuergeld? Und den zuständigen Personen in der Bundesregierung vollkommen bewußt ist, dass um dieses Geld Kampfdrohnen gekauft werden?
Und ihr letzlich auch vollkommen bewußt ist, dass durch diese Drohen fast täglich Zivilpersonen ermordet werden? Sei es durch absichtlichen Beschuß, was wahrscheinlich ist, oder durch offensichtlich unvermeidlichbare Kollatoralschäden?
Diese Frage mag provokativ klingen, ist sie vielleicht auch, aber könnte man einzelne Personen in der Bundesregierung deshalb strafrechtlich belangen? Es ist ja nur eine Frage, ich weiß es selbst ja wirklich nicht, vermutlich liegt kein strafbares Verhalten vor, aber Fragen stellen muß man in einem freien Land ja dürfen.
Das bringt mich zu etwas anderem: Es mag ja diesen athmospharischen Akzent in Moskau im April 1955 gegeben haben, aber im Hintergrund standen doch verantwortungsvoll handelnde Männer, die nach diesem Blutbad, das Hitler und Stalin angerichtet hatten, nur eines wollten: Frieden. Sie erkannten, dass wir alle von etwas ganz Schrecklichem bedroht sind, wenn es uns nicht gelingt, Frieden zu bewahren. Solche Politiker sucht man heute leider vergebens, auf beiden Seiten dieses aktuellen Konflikts. Kreisky und Chruschtschow aber waren 2 Spitzenpolitiker, die dieses scheinbar Unmogliche schafften. Es gab Frieden.
Und jetzt aber ist leider das Gegenteil der Fall, diese Sehnsucht nach Frieden, diese Erkenntnis, welche Gefahren ein Krieg an sich mit sich bringt, gibt es nicht mehr. Es ist sogar manchmal das Gegenteil der Fall, unvernünftige bzw. unberechtigte Kreuzrittermentalität, und diese Sache wird dadurch für uns langfristig ein sehr böses Ende nehmen, das sage ich euch..
Und leider handelt auch unsere Bundesregierung offenbar nicht mehr nach dem Geist dieses Vertrags, den diejenigen hatten, die ihn abschlossen, bzw nach dem Gedanken der Friedensstiftung, der auch lange Zeit in der österreichischen Außenpolitik herrschte. Um wieviel besser würden wir in der Welt dastehen, wenn sie es täte..
Ich habe hier noch eine andere Frage:
Wenn jemand absichtlich eine mit einer Sprengladung bestückte Drohne auf ein anderes Land schießt, und dadurch dort unschuldige und wehrlose Zivilisten getötet werden, so ist das doch rechtlich gesehen eines: Mord.
Oder etwa nicht? Das ist keine rhetorische Frage, bitte sie nach Möglichkeit zu beantworten.
Solange das alles im Ausland stattfindet und keiner der Beteiligten österreichischer Staatsbürger ist, und auch österreichisches Staatsgebiet durch die Drohne nicht berührt wird, ist ein österreichisches Gericht hierfür wohl nicht zuständig.
Oder etwas schon? Das ist keine rhetorische Frage, bitte sie nach Möglichkeit zu beantworten.
Aber was ist, wenn die österreichische Bundesregierung jene Personengruppe, die diese Drohnen auf einen anderen Staat abschießt, massiv unterstützt?
Insbesondere finanziell, durch österreichisches Steuergeld? Und den zuständigen Personen in der Bundesregierung vollkommen bewußt ist, dass um dieses Geld Kampfdrohnen gekauft werden?
Und ihr letzlich auch vollkommen bewußt ist, dass durch diese Drohen fast täglich Zivilpersonen ermordet werden? Sei es durch absichtlichen Beschuß, was wahrscheinlich ist, oder durch offensichtlich unvermeidlichbare Kollatoralschäden?
Diese Frage mag provokativ klingen, ist sie vielleicht auch, aber könnte man einzelne Personen in der Bundesregierung deshalb strafrechtlich belangen? Es ist ja nur eine Frage, ich weiß es selbst ja wirklich nicht, vermutlich liegt kein strafbares Verhalten vor, aber Fragen stellen muß man in einem freien Land ja dürfen.
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