Hallo allerseits,
weiß vielleicht jemanden, wie man Schadenersatz bekommt?
Lage: 3 Angeklagten , Jungendstrafe, 3 Pflichtverteidiger. Durch das Gericht wurde mir als Privatbeteiliger 170 Euro zuerkannt, Urteil ist rechtskräftig. Binnen 14 Tage.
Wie bekomme ich jetzt das Geld? Muss ich den Angeklagten per Brief Zahlungsaufforderung anschreiben also nach 14 Tagen wenn nichts kommt. Alternativ Exekution nach 14 Tagen, macht aber bei Jugendlichen wenig Sinn. 30 Jahre gültig.
Privatbeteiligung - Strafverfahren
Re: Privatbeteiligung - Strafverfahren
Entsprechend § 373 StPO würde ich mir die Rechtskraft des Urteils durch das Gericht auf eine Urteilsausfertigung geben lassen, sofern Dir das nicht auf die Protokollabschrift bestätigt wurde. Sodann könnte man sich an den jeweiligen Pflichtverteidiger wenden, damit dieser bei seinem Mandanten interveniert. Wird die Zahlung nicht geleistet, kann unter Berücksichtigung des § 7 Abs.2 EO (Exekutionsordnung) beim Zivilgericht die Exekution beantragt werden. Unter gewissen Umständen des § 373a Abs.1 StPO kann man vom Bund einen Vorschuss oder, sollte § 1 VOG (Verbrechensopfergesetz) in irgendeiner Form zutreffen, eine staatliche Entschädigung bekommen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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