Privatbeteiligung - Strafverfahren

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Iki
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Privatbeteiligung - Strafverfahren

Beitrag von Iki » 06.02.2026, 13:44

Hallo allerseits,

weiß vielleicht jemanden, wie man Schadenersatz bekommt?

Lage: 3 Angeklagten , Jungendstrafe, 3 Pflichtverteidiger. Durch das Gericht wurde mir als Privatbeteiliger 170 Euro zuerkannt, Urteil ist rechtskräftig. Binnen 14 Tage.

Wie bekomme ich jetzt das Geld? Muss ich den Angeklagten per Brief Zahlungsaufforderung anschreiben also nach 14 Tagen wenn nichts kommt. Alternativ Exekution nach 14 Tagen, macht aber bei Jugendlichen wenig Sinn. 30 Jahre gültig.



alles2
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Re: Privatbeteiligung - Strafverfahren

Beitrag von alles2 » 07.02.2026, 00:57

Entsprechend § 373 StPO würde ich mir die Rechtskraft des Urteils durch das Gericht auf eine Urteilsausfertigung geben lassen, sofern Dir das nicht auf der Protokollabschrift bestätigt wurde. Sodann könnte man sich an den jeweiligen Pflichtverteidiger wenden, damit dieser bei seinem Mandanten interveniert. Wird die Zahlung nicht geleistet, kann unter Berücksichtigung des § 7 Abs.2 EO (Exekutionsordnung) beim Zivilgericht die Exekution beantragt werden. Unter gewissen Umständen des § 373a Abs.1 StPO kann man vom Bund einen Vorschuss oder, sollte § 1 VOG (Verbrechensopfergesetz) in irgendeiner Form zutreffen, eine staatliche Entschädigung bekommen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Iki
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Re: Privatbeteiligung - Strafverfahren

Beitrag von Iki » 07.02.2026, 12:16

Danke für die Aufklärung. Ja der Urteil ist Rechtskräftig und Vollstreckbar. Vorschuss wurde bereits bei der Verhandlung geleistet. Jedoch war mir nicht klar, ob ich direkt an den Personen wenden soll oder den Pflichtverteidigern, zudem schreibt das Gericht " Sie können direkt an die Person wenden..." da 3 Angeklagten sind , kann man einen davon zur Zahlung auffordern, ob sie solidarisch haften obliegt es denen. Übrigens wegen Einbruch.
Besten Dank

alles2
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Re: Privatbeteiligung - Strafverfahren

Beitrag von alles2 » 07.02.2026, 16:08

Danke für die Ergänzung! Ging davon aus, dass jeder einzelne "Einbrecher" jeweils den Betrag zu zahlen hätte. Der Vorschuss, auf den ich abzielte, würde vom Bund geleistet werden. Das wäre bitte nicht mit einer Schadenswiedergutmachung der Täter zu verwechseln. Da einem Privatbeteiligten nicht immer deren Kontaktdaten bekannt sind, war eben mein Rat, dass man sich im Bedarfsfall an deren Verteidiger wenden könnte (kein Muss!).
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