also vielleicht steh ich ja geistig am schlauch:
ich hab dzt. einen versicherer an der hand, der will mir allen ernstes einreden, dass die prozesskosten entsprechend
der verschuldensteilung ebenfalls zu alliquotieren sind; daher zahlen sie mir nur die hälfte meiner kosten. (weil vu
1:1 abgewickelt wird).
ist doch unsinn, oder ?
haftpflichtversicherer
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