fällt es unter erregung öffentlichen Ärgernisses wenn man als alte frau nudistische anwandlungen am eigenen Grundstück ausübt wenn ein öffentlicher Wald angrenzt und jeder x beliebige mensch es sehen kann? Bitte nur mit § antworten muss was auf der hand haben LG
nachbar
RE: nachbar
...wenn, dann § 218 StGB oder Verwaltungsübertretung (meines Wissens in Landesgesetzen geregelt; welches Bundesland?)
Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen
§ 218. (1) Wer eine Person durch eine geschlechtliche Handlung
1. an ihr oder
2. vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist,
berechtigtes Ärgernis zu erregen,
belästigt, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit
strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs
Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich und unter Umständen,
unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare
Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, eine geschlechtliche
Handlung vornimmt.
(3) Im Falle des Abs. 1 ist der Täter nur auf Antrag der
belästigten Person zu verfolgen.
Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen
§ 218. (1) Wer eine Person durch eine geschlechtliche Handlung
1. an ihr oder
2. vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist,
berechtigtes Ärgernis zu erregen,
belästigt, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit
strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs
Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich und unter Umständen,
unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare
Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, eine geschlechtliche
Handlung vornimmt.
(3) Im Falle des Abs. 1 ist der Täter nur auf Antrag der
belästigten Person zu verfolgen.
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