Sg. Rechstwissenden,
bitte um Auskunft zu folgender Sachlage.
Beim Kauf eines Eigenheimes inkl. Grund und diverser Anschlüsse war im Vertragsentwurf eins Passus inkludiert, der die allfällige Instandsetzung oder Errichtung des Gehsteiges in meine Verantwortung legt.
Im Zuge Vertragsverhandlungen wurde u.a auch dieser Passus gestrichen, wodurch in dem Originalvertrag von dieser Verpflichtung keine Rede mehr ist.
Nun ist aber der Gehsteig lt. Vorgaben der Stadt Wien entsprechend in Stand zu setzen, das mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Gehe ich Recht in der Annahme, dass aufgrund der Streichung des „Gehsteigs-Passus“ die Errichtung und die damit verbunden Kosten Sache des Verkäufers sind?
Vielen Dank für die Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Nitsche
Gehsteigerrichtung Eigenheim
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