Unterschrift mit Sprachproblemen (GIS)

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FHoll
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Unterschrift mit Sprachproblemen (GIS)

Beitrag von FHoll » 01.10.2018, 17:14

Kurz: Ist eine Unterschrift gültig, wenn diese auf einem Dokument platziert wird, welches der Unterzeichner nicht lesen kann, da er der Sprache nicht mächtig ist?

Lang:
Die <hier Schimpfworte einfügen> GIS kam vorbei und fragte meine Frau, ob es Rundfunksempfangsgeräte gäbe. Sie verneinte dies, da wir nur Computermonitore haben. Daraufhin bat der Herr sie, das zu unterschreiben - blöd nur, sie spricht Deutsch nicht unbedingt gut, und wusste nicht, dass sie damit ein Gerät, welches gar nicht existiert, anmeldet. Stutzig wurde sie dann, als er sie nach der IBAN fragte - weswegen sie mich hinzuholte, ich fragte ihn, warum er eine IBAN braucht wenn es doch gar keine Geräte gäbe - er wandte sich ab und fragte nur, ob der Nachbar zu Hause sei. Dass meine Frau etwas unterschrieb fand ich erst heraus, als die Post was vorbeibrachte...

Ist eine Unterschrift gültig, welche unter diesen Voraussetzungen (Dokument für den Unterzeichner nicht lesbar, dachte, es sei was anderes) getätigt wurde? Bzw. gültig schon, aber wie leicht anfechtbar, zB. als Irrtum?
Darf die GIS Gebühren verlangen für ein Gerät, das es nicht gibt, selbst wenn die Unterschrift gültig wäre?
Müssen sie eine Abmeldung ohne Angabe von Gründen akzeptieren? (da "es gab nie ein Gerät" keine gültige Antwort im Abmeldeformular ist)



Heron
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Re: Unterschrift mit Sprachproblemen (GIS)

Beitrag von Heron » 02.10.2018, 18:02

Die Einbringung der Rundfunkgebühren ist eine hoheitliche Aufgabe, auf die die Verwaltungsvorschriften anzuwenden sind. Im Verwaltungsverfahren gibt es an sich keine Irrtumsanfechtung wie im Zivilrecht. Aber wichtig in diesem Fall: Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Zeitpunkt des Bereithaltens der Rundfunksempfangseinrichtung und endet mit Ablauf jenes Monats, mit dem der Betrieb/Bereithalten der Rundfunkempfangseinrichtung aufgegeben wird.

Da Sie ja keine Rundfunkempfangseinrichtung betrieben haben, ist an sich keine Gebührenschuld entstanden. Allerdings sollten Sie umgehend reagieren, der GIS mitteilen, dass zu keinem Zeitpunkt eine Rundfunkempfangseinrichtung betrieben/bereit gehalten wurde, dieser Umstand dem GIS-Mitarbeiter beim Hausbesuch mindestens zwei mal mitgeteilt wurde und dass die fehlerhafte Meldung durch einen vom GIS-Mitarbeiter veranlassten Irrtum zustande gekommen ist (Unterschrift auf dem Anmeldeformular statt dem Auskunftsformular).

Ein Tipp noch an die Gattin: Keine Unterschriftenleistung an der Haustüre!

Das_Pseudonym
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Re: Unterschrift mit Sprachproblemen (GIS)

Beitrag von Das_Pseudonym » 03.10.2018, 21:26

Wie schon erwähnt lautet die Regel No.1 von meinen Anwalt nix sagen und nix unterschreiben (und warten bis er kommt). :wink:

FHoll
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Re: Unterschrift mit Sprachproblemen (GIS)

Beitrag von FHoll » 05.10.2018, 08:37

Tja, natürlich habe ich mich sofort bei der GIS gemeldet und klargemacht, dass es sich um einen Fehler handelt, aber GIS und einsehen? Da wurde auf die Situation gar nicht eingegangen, sondern einfach nur "Unterschrift ist da, und wir haben Übersetzungen in allen Sprachen, also kanns kein Problem geben." - Im gleichen Mail wurde mir auch ein deutsches Abmeldeformular ohne Übersetzung zugestellt :roll: Im Endeffekt ist eine Monatsrate halt leider günstiger, als sich Stress zu machen.

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