Guten Morgen,
Auf einer Gerichtlichen Zwangsversteigerung eines Hauses wurden wir zu Beginn aufgrufen das sich die Bieter kurz zum Richter vorbegen und den Namen nennen.
Die Immobilie wurde dann von uns ersteigert um 12.30 - Nachmittags haben wir angerufen da war der werte Herr "Richter" aber nicht mehr im Hause.
Nun haben wir am darauf folgenden Tag angerufen mit der Bitte das er aber den Vertrag auf die Namen von uns beiden ausstellt - da meinte er das wäre nicht mehr möglich. Auf gar keinen Fall. Da würde nur der am Beginn der Versteigerung genannte Bieter drinstehen und auch ins Grundbuch kommen ??
Hat das so irgend eine Gütligkeit ?? Woher soll man schmecken das dies gleich Bekannt gegeben werden muss ??
Ist da "nachträglich" - 24 Stunden später - wirklich nicht´s mehr zu machen ? Ich mein wir haben diesen Vertrag noch nicht mal bekommmen.
Grundbucheintragung nach Versteigerung
RE: Grundbucheintragung nach Versteigerung
Ist leider wirklich so. Den Zuschlag hat nur der bekommen der bei der Versteigerung namentlich genannt war.
Das ist das selbe, wie wenn man Vertrag unterschreibt - wenn nur einer im Vertrag steht - dann hat nur einer gekauft.
lg
Karli
Das ist das selbe, wie wenn man Vertrag unterschreibt - wenn nur einer im Vertrag steht - dann hat nur einer gekauft.
lg
Karli
RE: Grundbucheintragung nach Versteigerung
Hallo,
danke hab grad das selbe von einer anderen Seite noch gehört.
Ach das ist zum Mäusemelken ;O)
Aber danke !
danke hab grad das selbe von einer anderen Seite noch gehört.
Ach das ist zum Mäusemelken ;O)
Aber danke !
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