Erbschaft ohne Testament

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Erbschaft ohne Testament

Beitrag von JUSLINE » 12.04.2002, 13:25

Hallo!!

Hätte da eine Frage: Erbschaft ohne Testament, Landwirtschaft, laut Notar hat jedes Kind Anspruch auf 2/15 des Gesamtwertes. Ich würde das gerne übernehmen, aber ein Bruder ist mit 2/15 des Gesamtwertes (sind laut Schätzgutachten von gerichtl. beeidetem Sachverstaendigen 180.000 S) nicht einverstanden. Was kann ich tun, oder wie gehts weiter, wenn der Notar keine Einigung erreicht?



DANKE



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RE: Erbschaft ohne Testament

Beitrag von JUSLINE » 12.04.2002, 20:39

Vielleicht können Sie Ihr Angebot nachbessern. Falls nicht, lassen Sie sich vom Notar über Möglichkeiten und Kosten einer Teilungsklage beraten. Dabei geht es grob gesagt darum, dass ein Miteigentümer die Auflösung der Miteigentumsgemeinschaft gerichtlich betreibt und - in Ihrem Fall - die alleinige Übernahme der Streitsache, bei gerichtlich geregelter Auszahlung der anderen anstrebt.


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RE: Erbschaft ohne Testament

Beitrag von JUSLINE » 13.04.2002, 02:34

Hallo!

Hab das Angebot bereits nachgebessert, leider ohne Erfolg. Heisst das also, ich müsste klagen und das Gericht würde den Auszahlungsbetrag festlegen?? Wie gehts denn eigentlich weiter, wenn es beim Notar keine Einigung gibt? Ich dachte, es ginge dann automatisch zum Gericht, dann Schätzung und entsprechende Auszahlung; Eine Anschreibung von 2/15 meines Bruders auf den Besitz will er auch nicht.


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RE: Erbschaft ohne Testament

Beitrag von JUSLINE » 14.04.2002, 15:38

Sie meinen offenbar die Sonderregelungen nach dem Höferecht. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen Erbhof nach den diesbezüglichen Rechtsvorschriften handelt. Sie sollten daher die Meinung eines Fachmanns in der Materie einholen.


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RE: Erbschaft ohne Testament

Beitrag von JUSLINE » 14.04.2002, 22:05

Hi!

Nö, leider, Erbhof iss keiner. Man wir ihn vermtlich nicht dazu zwingen können, sich auszahlen zu lassen, ODER??

Manfred


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RE: Erbschaft ohne Testament

Beitrag von JUSLINE » 15.04.2002, 14:26

Wie gesagt: Möglich wär´s eventuell über die Teilungsklage.


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