Ich benutze eine Strasse als einzige Zufahrtsmöglichkeit zu meinen Ferienhäuschen in Kärnten. Der Eigentümer der Strasse hat im August 2005 angekündigt, dass er die bestehende Schotterstrasse mit dünner Asphaltschicht aufgrund einiger optischer Mängel erneuern möchte, und zwar auf "Bundesstrassen - Machart" mit Untergrund und Betonschicht, also ein deutliches "Upgrade". Ich habe mich damals mittels Einschreiben dagegen ausgesprochen, da die Strasse sehr gut zu befahren war und nur einige optische Mängel hatte. Nun wurde diese Stasse samt Untergrund doch erneuert (Upgrade) und der Eigentümer fordert von mir einen Anteil (ein Siebentel - 6 Servitutsberechtigte und er selbst) und droht mit Klage gegen mein Servitutsrecht (vor Jahrzehnten im Grundbuch eingetragen).
Zu erwähnen wäre noch, dass direkt an dieser Strasse (ca. 8-10 Meter Länge) ein Dritter ein Haus errichtete und durch die Bauarbeiten die alte Betonschicht der Strasse vollständig zerstört wurde, jedoch trotzdem gut befahrbar war. Diese Zerstörung durch die beteiligten Baufirmen ist erst nach der Willensbekundung zum Neubau erfolgt. (Ich habe alles über einen Zeitraum von 11 Monaten fotografiert). Der Bauherr will allerdings nur den gleichen Anteil an der Strasse bezahlen, wie auch ich ihn vorgeschrieben bekam.
Meine Frage: Muß ich nun dieses Upgrade (716 Euro pro Anteil) bezahlen, oder nur eine Wiederherstellung des vorherigen Zustandes (bei Sanierungskosten von 5 Euro/m² wären das 106 Euro)?
Herzlichen Dank!
Servitut - muß ich eine komplett neue Strasse mitzahlen?
RE: Servitut - muß ich eine komplett neue Strasse mitzahlen?
Liebe Nici!
Meines Erachtens kommt es auf den Inhalt der Servitutsvereinbarung an. Im Normalfall sollte nur die Erhaltung (also kein Upgrade, das wäre ja eine Verbesserung) vereinbart sein. Nur bei vollkommener Zerstörung der Straßenschicht würde ich für ein Upgrade (aber nicht ausufernd, sondern nur dem Ortsüblichen bzw Stand der Technik entsprechend) sein. Der Hersteller ist aber auch verpflichtet, nicht zu teuer zu bauen und Euch anderen vorher zu fragen. Vielleicht hättet Ihr billiger gebaut, etc.
Unabhängig davon würde ich beim Schädiger den von ihm verursachten Schaden (Achtung Zeitwert zum Verursachungszeitpunkt) geltend machen. Er kann sich daher nicht nur auf seinen Anteil "zurückziehen". Verjährungsfrist: 3 Jahre ab Kenntnis beachten.
Meines Erachtens kommt es auf den Inhalt der Servitutsvereinbarung an. Im Normalfall sollte nur die Erhaltung (also kein Upgrade, das wäre ja eine Verbesserung) vereinbart sein. Nur bei vollkommener Zerstörung der Straßenschicht würde ich für ein Upgrade (aber nicht ausufernd, sondern nur dem Ortsüblichen bzw Stand der Technik entsprechend) sein. Der Hersteller ist aber auch verpflichtet, nicht zu teuer zu bauen und Euch anderen vorher zu fragen. Vielleicht hättet Ihr billiger gebaut, etc.
Unabhängig davon würde ich beim Schädiger den von ihm verursachten Schaden (Achtung Zeitwert zum Verursachungszeitpunkt) geltend machen. Er kann sich daher nicht nur auf seinen Anteil "zurückziehen". Verjährungsfrist: 3 Jahre ab Kenntnis beachten.
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