Eigentumserwerb: Ausländer

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JUSLINE
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Eigentumserwerb: Ausländer

Beitrag von JUSLINE » 05.07.2006, 16:28

Hallo,



ich hätte da einige Fragen zu diesem Thema.

Wenn ein Ausländer eine Eigentumswohnung erwerben will,so wird von der Grundverkehrskommision geprüft ob der Bedarf blabla ....

Wie ist das bei Firmen,ich glaube mich zu erinnern dass die Firma ebenfalls diesen Weg gehen muss wenn Sie überwiegend in ausl. Besitz ist ......

Wie kann eine Firma ein dringendes Wohnbedürfnis nachweisen ?

Andere Kriterien?

Wie verhält sich das bei EU-Bürgern bzw. Firmen aus dem EU-Raum (zb. deutsche Gmbh)? zb. wenn Eu-Bürger Mehrheitseigentümer sind?

Anders gefragt,was ist wenn eine türkisch-russische* Fondgesellschaft Immobilien kauft,ich kann mir nicht vorstellen dass die sich bei der Grundverkehrskommision "anstellen" müssen .... (mal abgeshen von Vit. B)





Danke im Voraus







* ist willkürlich gewählt,meinetwegen chinesisch-nigerianisches Anlageunternehmen oder was auch immer....



MEMIL
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RE: Eigentumserwerb: Ausländer

Beitrag von MEMIL » 09.07.2006, 22:15

Alles muss bewilligt werden. Die Überprüfung hat mit "dringendem Bedurfnis" (in diesem Fall) nichts zu tun, sondern nur mit der Bonität des Käufers und auch mit der Überprüfung seiner Personalien (weil als Ausländer ist er nicht bei einem Standsamt in Österreich eingetragen). EU-Bürger müssen auch dieser Überprügung unterziehen, abgelehnt werden sie aber nicht. Und auch andere Ausländer werden in der Regel nicht abgelehnt. Diese Bestimmung stammt bekanntlich aus dem Mittelalter und gibt es kaum mehr (in dieser Form) in Europa.

MFG,

MEMIL




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JUSLINE
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RE: Eigentumserwerb: Ausländer

Beitrag von JUSLINE » 14.07.2006, 11:47

Danke für deine Antwort,ich wüsste nur gerne wie es nun für die Firmenvariante aussieht.Da heißt es zb. wenn es "wirtschaftlichen Nutzen" bringt zb. ein Standort,Fabrik und dadurch Arbeitsplätze entstehen... etc.



Gibt es da eine genauere Definition?Wie ist das wenn es um eine anfangs kleine Investmentgesellschaft geht wo zb. keine oder nur 1 Arbeitsplatz entsteht.

Ist es Volkswirtschaftlich interessant wenn "nur" eine steuerpflichtige Gesellschaft entsteht,deren Geschäftsfeld der Handel oder die Vermietung von Immobilien ist?



Hast Du eine Ahnung wie das genau läuft (Praxis) ?



Vielen Dank im Voraus


MEMIL
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RE: Eigentumserwerb: Ausländer

Beitrag von MEMIL » 14.07.2006, 17:21

Ohne Zweifel darf eine ausländische Firma auch wenn sie nur einen Arbeitsplatz erzeugt, Anspruch auf einen Liegenschaftsankauf in Österreich stellen. Sie muss jedoch Bankgarantien und Bonitätsprüfen unterziehen, das wird zugleich bei der Antragseinbringung bei der Wohnungskommission überprüft. Überprüpft werden auch die ausländische Teilhaber der Firma. Ununberwindbare Hindernisse gibt es aber nicht.

MFG,

MEMIL


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