Wurde gerade von einem GIS-Mitarbeiter an der Türe "überfallen" und habe mit diesem unterschiedliche Ansichten:
Hintergrund: Wir sind ein Büro, im Besprechungsraum hängt als Monitor (anstelle des Beamers) ein größerer TV, der nicht mit irgendeiner Antennenanlage etc. verbunden ist, sondern rein die Powerpoints etc. vom Notebook anzeigen kann.
Das Gerät selbst verfügt über einen Empfangsteil, das DVB-C (KabelTV, nicht vorhanden) und DVB-T (Terrestrik, veraltet - kein Empfang mehr möglich!).
Meine Fragen sind daher:
- Kann ein veraltetes TV-Gerät als Monitor betrachtet werden, das keine Gebührenpflicht auslöst? Immerhin muss ein Zusatzteil (DVB-T2-Tuner, "SimpliTV") erworben werden, um überhaupt noch etwas empfangen zu können?
Hier bin ich auf 2 Ansichten gestoßen:
1. OGH, 2008: Ein Satempfänger, der durch Verschlüsselungsänderung des ORF für den ORF-Empfang unbrauchbar geworden ist, löst zwar Rundfunkabgabe aber keine ORF-Gebühr aus (Der Kläger konnte dennoch einen Teil der ORF-Programme und Privatsender sehen).
2. VKI, 2016: Eine Aufrüstung eines TVs auf die neue Norm DVB-T2 wäre (finanziell) zumutbar, somit bestehe weiterhin Gebührenpflicht.
Rein theoretisch könnte jeder Monitor (ohne eigenem Empfangsteil) dann ja auch mit Beistellempfänger zum Rundfunkempfänger aufgerüstet werden und löst im Falle eines (Internet-) PCs erst ab Aufrüstung die Gebührenpflicht aus.
Welche Chance besteht, keine ORF-Gebühr zahlen zu müssen? Immerhin haben wir besseres zu tun, als während der Arbeitszeit vor der Glotze zu hängen und sind unseren (öffentlichen) Kunden auch zur sparsamen Mittelverwendung verpflichtet.
Gis-Pflicht
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