Hallo am Samstagmorgen!
Habe ein Frage und würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Wir betreiben einen Verein und einer der beiden Rechnungsprüfer kann seine Arbeit leider nicht bis zur nächsten Generalversammlung beenden. Die nächste Generalversammlung wäre im Jänner 2018.
Nun ist meine Frage, ob ein Austausch eines Rechnungsprüfers ohne eine VORHERIGE Generalversammlung einfach innerhalb der regulären Jahrestätigkeit quasi unbürokratisch vorgenommen werden kann? Oder sind hierfür irgendwelche Vereinsvorschriften zu beachten und/oder spezielle Bedingungen zu erfüllen?
Herzlichst!
Anne
Vereinsrecht Wechsel der Rechnungsprüfer
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Re: Vereinsrecht Wechsel der Rechnungsprüfer
Wir hatten das so gelöst: der Verhinderte hat im Einvernehmen mit dem verbliebenen Prüfer einen Ersatzprüfer genannt, die Mitgliederversammlung hat im Nachhinein über die Akzeptanz mit ja gestimmt. Ob das rechtlich einwandfrei war, kann ich aber nicht sagen.
Re: Vereinsrecht Wechsel der Rechnungsprüfer
Hallo! Vielen Dank für die Rückmeldung! Ja, so werden wir das wohl auch machen (müssen). Mit besten Grüßen! Anne
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