Hallo,
Wir haben ein Angebot für eine Immobilie vorliegen.
Für diese gibt es einen Bescheid des Bürgermeisters zur Nutzung als Freizeitwohnsitz aus dem Jahr 1994.
Dieser Bescheid ist allerdings nicht auf den aktuellen Besitzer der Immobilie ausgestellt sondern auf dessen Vorbesitzer.
Außerdem wurde die Immobilie zwischenzeitlich in drei Wohneinheiten aufgeteilt.
Frage 1: Muss ein Freizeitwohnsitz-Bescheid beim Verkauf der Immobilie auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden oder behält der alte Bescheid seine Gültigkeit?
Frage 2: Geht ein Freizeitwohnsitz, der auf ein Gebäude/Flurstück ausgestellt ist, bei der Aufteilung in mehrere Wohnungen auf all diese Wohnungen über?
Frage 3: Seit neuestem gibt es in Tirol ein Freizeitwohnsitzverzeichnis. Muss die Gemeinde über die enthaltenen Eintragungen Auskunft erteilen oder Einsicht gewähren?
Vielen Dank für die Antworten
Grüße
Steffen
Österreich: Freizeitwohnsitz in Tirol
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