servus miteinanda,
da hat einer eine zivilklage gegen mich angestrengt, weil er meint er bekäme noch geld von mir, ich bin allerdings anderer meinung.
bei der ersten verhandlung hat der kläger eine aussage über den springenden punkt gemacht, die klar nicht der wahrheit entspricht und was ich auch mit zwei emails von ihm beweisen kann.
für mich ist das schon ein sieg, daß der feine herr wegen ein paar tausend euro vor gericht lügt, ich aber ganz cool bei der (belegbaren)wahrheit bleiben kann.
meine frage: hat er sich mit seiner lüge strafbar gemacht, etwa *falsche zeugenaussage* oder so was?
falsche aussage
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