Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe eine Genossenschaftswohnung gekündigt.
Der Nachmieter hat mit seiner Frau die Wohnung besichtigt, als ich noch Mieter war.
Jetzt ruft mich die Genossenschaft an und meint: "Wir haben laut ihrer Vereinbarung mit dem Nachmieter einen Maler beauftragt, der die Wohnung neu ausgemalt hat. Die Kosten dafür betragen 2300 Euro." Ich habe jedoch nie mit dem Nachmieter vereinbart, dass er einen Maler beauftragen kann/soll. In meinem Mietvertrag steht auch nicht, dass ich die Wohnung neu ausgemalt übergeben muss. Es gab sogar ein Übergabeprotokoll in dem ich die Wohnung im nicht ausgemalten Zustand übergeben habe. Die Genossenschaft beruft sich jedoch auf einen (nie stattgefundenen) mündlichen Vertrag mit dem Nachmieter. Seine Frau ist übrigens "Zeugin" dieses Vertrages.
Inwiefern hat die Genossenschaft die Möglichkeit dieses Geld jetzt von mir einzufordern?
Danke für eure Ratschläge.
Grüße
Christian
Mündlicher Vertrag
RE: Mündlicher Vertrag
Ich würde mich einfach zurücklehnen.
Wenn die Rechnung von der Genossenschaft kommt, einfach mit dem Vermerk das es kein, wie auch immer geartetes Vertragsverhältnis hergestellt wurde, zurück senden.
Sie haben ein schriftliches Übergabeprotokoll in der es keine solche Vereinbarung gibt.
Wenn die Rechnung von der Genossenschaft kommt, einfach mit dem Vermerk das es kein, wie auch immer geartetes Vertragsverhältnis hergestellt wurde, zurück senden.
Sie haben ein schriftliches Übergabeprotokoll in der es keine solche Vereinbarung gibt.
RE: Mündlicher Vertrag
Danke für die Antwort.
Ich würde mich gerne zurücklehnen (und habe auch auf diese Antwort gehofft). Nur leider bekomme ich von der Genossenschaft meinen Baukostenanteil erst in Kürze zurück von dem sie sich den Rechnungsbetrag von dem Maler von dem Betrag abziehen wollen.
In dem Fall muss ich dann wohl um mein Geld "kämpfen".
Kann ich das irgendwie schon im Vorfeld verhindern?
Ich würde mich gerne zurücklehnen (und habe auch auf diese Antwort gehofft). Nur leider bekomme ich von der Genossenschaft meinen Baukostenanteil erst in Kürze zurück von dem sie sich den Rechnungsbetrag von dem Maler von dem Betrag abziehen wollen.
In dem Fall muss ich dann wohl um mein Geld "kämpfen".
Kann ich das irgendwie schon im Vorfeld verhindern?
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